Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) vom 14. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2115) wurden die §§ 371 – 375 SGB V geschaffen, welche die Sicherstellung von offenen und standardisierten Schnittstellen in informationstechnischen Systemen des Gesundheitswesens zum Ziel haben. So fordert der § 371 folgende offene und standardisierte Schnittstellen:
- Schnittstellen zur systemneutralen Archivierung von Patientendaten sowie zur Übertragung von Patientendaten bei einem Systemwechsel,
- Schnittstellen für elektronische Programme für die Verordnung von Arzneimitteln,
- Schnittstellen für elektronische Programme zur Durchführung von Meldungen und Benachrichtigungen nach Infektionsschutzgesetzes und
- Schnittstellen für die Anbindung vergleichbarer versorgungsorientierter informationstechnischer Systeme, insbesondere ambulante und klinische Anwendungs- und Datenbanksysteme.
Mit § 373 wird die Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in Krankenhäusern und in der pflegerischen Versorgung geregelt. Dabei wurde die gematik beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den maßgeblichen Bundesverbänden der Industrie im Gesundheitswesen, verbindliche Standards für den Austausch von Gesundheitsdaten mit Informationssystemen im Krankenhaus zu erarbeiten. Dies beinhaltet unter anderen die Definition rechtsverbindlicher Standards und Spezifikationen für alle Komponenten und Dienste, die in der Telematikinfrastruktur verwendet werden. Damit soll deren Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit für alle Akteure gewährleistet werden. So sollen zum Beispiel auch Hersteller bestätigungsrelevanter Systeme in die Lage versetzt werden, eine konforme Implementierung zu realisieren und damit auch das Bestätigungsverfahren der gematik erfolgreich zu absolvieren. Weiterlesen →