11. Februar 2021
von Synagon
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Krankenhauszukunftsgesetz: Förderfähigkeit von Infrastrukturmaßnahmen

Grundsätzlich bildet die Muss-Kriterien Anforderungen aus Sicht der Anwender ab. Infrastrukturelle Maßnahmen, so sie nicht explizit der Verbesserung der IT-Sicherheit dienen, sind nicht abgebildet. In §20 KHSFV „Förderungsfähige Kosten“ wird in Abs. 1 jedoch festgehalten:

Bei den in § 19 Absatz 1 genannten Vorhaben können folgende Kosten erstattet werden: 1. die Kosten für erforderliche technische und informationstechnische Maßnahmen […]

(vgl. auch Kap. 5.2 der Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV). Wir gehen daher davon aus, dass auch infrastrukturelle Maßnahmen einschließlich Server, Storage und Visitenwagen förderfähig sind – so sie den errichteten Systemen zuordenbar sind.

Spannend ist die Frage, inwieweit Infrastruktursysteme, wie z.B. IHE-Archive, förderfähig sind. Grundsätzlich lässt sich eine direkte Förderfähigkeit schwer ableiten. Allerdings sind Interoperabilität und der standardisierte Datenaustausch ein wichtiger Aspekt der Förderung. Wir gehen daher davon aus, dass ein IHE-Archiv bzw. eine Austauschplattform für die Sicherstellung des standardisierten Datenaustauschs zwischen verschiedenen Informationssystemen durchaus förderfähig ist, ein elektronisches Archiv für die Archivierung von Patientenakten dagegen eher nicht. Hier wird ausschlaggebend sein, ob das Krankenhaus weitgehend der vorgegebenen IT-Strategie seines KIS-Anbieters folgt, oder mit einem offenen Ansatz mehrere Fachinformationssysteme kombiniert.

Qualifizierte Berater
Unsere Leistungen zum Krankenhauszukunftsgesetz/ -fonds – Wir unterstützen Sie gerne!

10. Februar 2021
von Synagon
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Krankenhauszukunftsgesetz: Strukturierte Bestandsaufnahme

Die Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV wurde bereits im Dezember 2020 auf der Internetseite des Bundesamts für Soziale Sicherung veröffentlicht (Externer Link). Diese Förderrichtlinie beschreibt die Kriterien und Voraussetzungen der förderfähigen Vorhaben und legt mitunter sehr detailliert Kriterien für die Erfüllung eines Fördertatbestands nach § 19 KHSFV fest. Hieran müssen sich auch die Anbieter förderfähiger IT-Systeme orientieren: Erst wenn mit einem oder mehreren Modulen oder Produkten alle Muss-Kriterien eines Fördertatbestands erfüllt worden sind, kann das Krankenhaus eine Förderung bekommen.

Dabei ist nicht relevant, ob die Muss-Kriterien von einem oder mehreren Anbietern erfüllt werden. Es ist sogar unschädlich, wenn Muss-Kriterien durch die eingesetzten Produkte gar nicht erfüllt werden, solange das Krankenhaus hier bereits über IT-Systeme verfügt, die diese Muss-Kriterien erfüllen. Grundsätzlich ist mit der Erfüllung der Muss-Kriterien Zeit, bis das Krankenhaus den Verwendungsnachweis führen muss – dies ist der 1.1.2025. Werden die Muss-Kriterien dann jedoch nicht erfüllt und wird demzufolge die Förderung nicht gewährt, muss mit einer Rückabwicklung des Projekts gerechnet werden. Wer dann welche Kosten zu tragen hat, ist am besten bei Beauftragung zu regeln. Weiterlesen →

3. Februar 2021
von Synagon
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Perspektiven durch das KHZG: Antragsverfahren im Überblick (Update 10.02.)

Der Prozess der Antragstellung ist im Wesentlichen in § 14a Absatz 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) beschrieben. Die Entscheidung über eine Förderung nach dem Krankenhauszukunftsfonds beginnt mit der Bedarfsanmeldung des Krankenhausträgers gegenüber dem jeweiligen Land. Mithilfe dieser Bedarfsanmeldung sollen die Krankenhausträger gegenüber den jeweiligen Ländern geplante Digitalisierungs- und Modernisierungsvorhaben und insbesondere die notwendigen Finanzmittel benennen.

Das Land trifft sodann die Entscheidung, für welche Vorhaben eine Förderung beim BAS beantragt werden soll. Vorgesehen ist, dass das Land den Förderantrag binnen drei Monaten ab der Bedarfsanmeldung durch den Krankenhausträger beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zu stellen hat. Anträge können bis zum 31. Dezember 2021 beim BAS gestellt werden. § 22 Absatz 2 KHSFV sieht vor, welche Unterlagen bei der Antragstellung für den jeweiligen Fördertatbestand beizufügen sind.

Folgend ein kurzer Überblick mit einer Zusammenfassung des Antragsprozess und dem bisher veröffentlichten Antragsverfahren der zuständigen Länder. Weiterlesen →

22. Januar 2021
von Synagon
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BSI-Studie veröffentlicht: Cyber-Sicherheitsbetrachtung vernetzter Medizinprodukte

Mit der fortschreitenden Digitalisierung und Vernetzung im Gesundheitswesen werden viele Vorteile für Patienten, Pflege und Ärzte eröffnet. Aktuell wird ein solches Vorhaben zur Modernisierung der Krankenhäuser durch das Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) bzw. dem Krankenhauszukunftsfond (KHZF) finanziell unterstützt. Der Fokus liegt auf der Digitalisierung der Krankenhäuser, so dass damit ein höherer Grad der Vernetzung innerhalb des Gesundheitswesens umgesetzt und die Patientenversorgung verbessert wird.

Die Digitalisierung und Vernetzung bergen neben den großen Vorteilen aber Schwachstellen in IT-Systemen und medizinischen Geräten. Diese Schwachstellen, welche sich auf die Patientensicherheit und auf das Krankenhausnetzwerk auswirken können, gilt es aufzudecken und zu vermeiden oder deren Auswirkungen zu reduzieren. Dieser Bedarf an zu verbessernder Sicherheit wird auch im Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) bzw. im Krankenhauszukunftsfond (KHZF) berücksichtigt: Mindestens 15% der für die einzelnen Fördertatbestände beantragten Fördermittel müssen für Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit eingesetzt werden. Weiterlesen →

15. Januar 2021
von Synagon
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Förderverfahren Krankenhauszukunftsfonds NRW – Ein Überblick

Fördervolumen

Das Gesamtvolumen des Krankenhauszukunftsfonds beträgt 3 Mrd. Euro (§ 14a Abs. 1 Satz 1 KHG) zzgl. 1,3 Mrd. Euro der Länder und / oder der Krankenhausträger. Aufgrund der Aufteilung nach dem Königsteiner Schlüssel werden Plankrankenhäuser in Nordrhein-Westfalen von den Bundesmitteln rund 630 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, welche das Land NRW aufgrund der Verpflichtung zur Kofinanzierung mit 270 Mio. Euro auf insgesamt 900 Mio. Euro aufstockt.

Förderberechtigte Krankenhäuser

Förderberechtigt sind grundsätzlich nur Krankenhäuser, die im Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen sind (§ 8 KHG, §§ 12 ff. KHGG NRW). Vorhaben von Hochschulkliniken und Vorhaben, an denen Hochschulkliniken beteiligt sind, können ebenfalls gefördert werden – wobei die Förderung der Hochschulkliniken die Gesamtsumme vom 90 Mio. EURO nicht übersteigen darf. Weiterlesen →

7. Januar 2021
von Synagon
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Qualifizierte Berater nach § 21 Abs. 5 Satz 1 KHSFV

Durch einen nach KHSFV berechtigten IT-Dienstleister müssen im Rahmen des Antragsprozesses für verschiedene Fördertatbestände Nachweise erbracht werden. Dabei können wir Sie unterstützen – unsere Berater Dr. Zimolong, Herr Sascha Ermeling und Frau Fiehe zählen zu den ersten nach § 21 Abs. 5 Satz 1 KHSFV qualifizierten Beratern.

Zu den Fördertatbeständen zählen auch Projekte nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6, welche nach Artikel 6 des geänderten Krankenhausentgeltgesetzes bzw. Artikel 7 der geänderten Bundespflegesatzverordnung bis zum 1.1.2025 zwingend umzusetzen sind. Diese sind mit zahlreichen Anforderungen belegt und adressieren die Themenfelder

  • Patientenportale
  • Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
  • Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen
  • Digitales Medikationsmanagement
  • Digitale Leistungsanforderung

Weitere Fördertatbestände nach KHSFV sind: Weiterlesen →

5. Januar 2021
von Synagon
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Online-Schulung für Erhalt der Berechtigung nach § 21 Abs. 5 Satz 1 KHSFV veröffentlicht

Damit ein IT-Dienstleister für einen Krankenhausträger oder eine Hochschulklinik Projekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds entwickeln, beantragen und umsetzen kann, muss er eine Berechtigung nach § 21 Abs. 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) vorweisen können. Wie angekündigt hat zum 1.1.2021 das BAS (Bundesamt für Soziale Sicherung) den Test veröffentlicht, welcher für den Erhalt dieser Berechtigung bestanden werden muss. Dem Test vorgeschaltet ist eine Online-Schulung, welche in 4 Kapiteln Schulungsinhalte zu

  • den Rahmenbedingungen der Förderung,
  • den Förderungsvoraussetzungen,
  • den zu erfüllenden Voraussetzungen förderungsfähiger Projekte und
  • den Antragsprozess

vermittelt. Der Test selbst besteht aus 25 Fragen mit einer oder mehreren richtigen Antworten, von denen für ein erfolgreiches Bestehen mindestens 20 richtig zu beantworten sind. Weiterlesen →

10. Dezember 2020
von Synagon
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Förderrichtlinie „Digitalisierung im Krankenhaus“ beschlossen

Die Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung im Krankenhaus nach § 21 Absatz 2 KHSFV wurde mit Stand 01.12.2020 auf den Internetseiten des BAS veröffentlicht (Externes PDF-Dokument). Damit wird von Seiten des Bundes jetzt detailliert, welche Voraussetzung für Beantragung von Fördermitteln nach dem am 18. September 2020 vom Bundestag beschlossenen Krankenhauszukunftsgesetz (kurz KHZG) erfüllt sein müssen.

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz sollen die Krankenhäuser die Möglichkeit eines „digitalen Updates“ erhalten. Der Bund wird dazu 3 Milliarden Euro und die Länder oder die Krankenhausträger weitere 1,3 Milliarden Euro Investitionsmittel bereitstellen, damit Krankenhäuser in Notfallkapazitäten, Digitalisierung und IT-Sicherheit ausbauen können.

Die Mittel werden auf die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel mit Stand vom 1. Oktober 2018 aufgeteilt. Entsprechend würden bspw. NRW, welches mit über 21% den höchsten Anteil nach diesem Schlüssel hat, 904 Millionen Euro zugewiesen. Wie dann die Länder das Geld auf die Krankenhäuser aufteilen, oder ob alle Projekte ohne Obergrenze gefördert werden, bis das Budget ausgeschöpft ist, ist aktuell Gegenstand der Diskussion. Weiterlesen →

9. Dezember 2020
von Synagon
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Entscheider-Werkstatt: Erfolgsfaktor Interaktion von individuellen Gesundheitsakten und institutionellen Patientenakten

Die Entscheider-Werkstatt lud mit dem St. Vincent Krankenhaus am 21. Und 22. Oktober zu dem Thema „Erfolgsfaktoren Interaktion von individuellen Gesundheitsakten und institutionellen Patientenakten“ ein. Der Einladung folgten 60 TeilnehmerInnen in Präsenz und 60 im digitalen Livestream. Nach dem bekannten und erfolgreichen Konzept der Entscheider-Werkstatt erarbeiten die Teilnehmer, aufgeteilt in zwei Gruppen, die verschiedenen Aufgabenbereiche:

  1. Strategische Konzepte und Vorentscheidungen für Interaktion von institutionellen Patientenakten und individuellen Gesundheitsakten
  2. Kritische Erfolgsparameter wie überarbeitete intra- und interorganisatorische Geschäftsprozesse, Erarbeitung von Geschäftsmodellen mit den Kostenträgern, Maßnahmen der Operationalisierung abgeschlossen?
  3. Zu klärende Rahmenparameter wie interoperable Infrastrukturen, Rechts- und Revisionssicherheit, Vollständigkeit, Nachweisbarkeit, etc.
  4. Realisierung von Voraussetzungen, Finanzierung, Stufenplan, interoperable Software Plattform, Patientenrechtegesetz, etc.

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25. November 2020
von Synagon
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Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege

Mit dem Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (PDSG) und dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurden durch das BMG Impulse gesetzt, die Digitalisierung schrittweise flächendeckend in der Versorgung zu etablieren. Hierfür treibt das BMG den dafür notwendigen Wandel in den Strukturen der Gesundheitsversorgung mit unvermindert hoher Dynamik vor – Gesetzte werden quasi im monatlichen Rhythmus erlassen. So wurden bspw. die digitale Infrastruktur für das Gesundheitswesen (Telematikinfrastruktur) weiter ausspezifiziert und die elektronische Patientenakte (ePA) als Kernelement der digitalen medizinischen Anwendungen etabliert. Insgesamt – auch mit den Regelungen zu den Digitalen Gesundheitsangeboten, zum E-Rezept, zur Telemedizin und zum Forschungsdatenzentrum – wurden Impulse für eine Reihe digitaler medizinischer Anwendungen gelegt.

Im Hinblick auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Gesundheitswesen und in der Pflege soll mittels der Digitalisierung eine effiziente und qualitativ gute Versorgung der Versicherten sichergestellt werden. Das BMG hat hierzu einen iterativen Ansatz gewählt: gesetzliche Regelungen werden fortlaufend an aktuelle Entwicklungen angepasst, ausgebaut und um neue Ansätze ergänzt. Durch das BMG wird die digitale Transformation in den Strukturen der Gesundheitsversorgung als dynamischer Prozess verstanden, der die Entwicklungen in Technologien und Gesellschaft stetig aufnimmt und in geeignete Maßnahmen übersetzt. Weiterlesen →