26. März 2021
von Synagon
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Interoperabler Datenaustausch durch Informationssysteme im Krankenhaus (IsiK)

Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) vom 14. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2115) wurden die §§ 371 – 375 SGB V geschaffen, welche die Sicherstellung von offenen und standardisierten Schnittstellen in informationstechnischen Systemen des Gesundheitswesens zum Ziel haben. So fordert der § 371 folgende offene und standardisierte Schnittstellen:

  • Schnittstellen zur systemneutralen Archivierung von Patientendaten sowie zur Übertragung von Patientendaten bei einem Systemwechsel,
  • Schnittstellen für elektronische Programme für die Verordnung von Arzneimitteln,
  • Schnittstellen für elektronische Programme zur Durchführung von Meldungen und Benachrichtigungen nach Infektionsschutzgesetzes und
  • Schnittstellen für die Anbindung vergleichbarer versorgungsorientierter informationstechnischer Systeme, insbesondere ambulante und klinische Anwendungs- und Datenbanksysteme.

Mit § 373 wird die Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in Krankenhäusern und in der pflegerischen Versorgung geregelt. Dabei wurde die gematik beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den maßgeblichen Bundesverbänden der Industrie im Gesundheitswesen, verbindliche Standards für den Austausch von Gesundheitsdaten mit Informationssystemen im Krankenhaus zu erarbeiten. Dies beinhaltet unter anderen die Definition rechtsverbindlicher Standards und Spezifikationen für alle Komponenten und Dienste, die in der Telematikinfrastruktur verwendet werden. Damit soll deren Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit für alle Akteure gewährleistet werden. So sollen zum Beispiel auch Hersteller bestätigungsrelevanter Systeme in die Lage versetzt werden, eine konforme Implementierung zu realisieren und damit auch das Bestätigungsverfahren der gematik erfolgreich zu absolvieren. Weiterlesen →

25. März 2021
von Synagon
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Rahmenbedingungen Cloud-basierter Krankenhausinformationssysteme

Cloud-Lösungen könnten für Krankenhäuser eine Lösung bieten, um die gestiegenen Anforderungen an den Datenschutz und IT-Sicherheit abzudecken, welche ein Krankenhaus aufgrund der Komplexität und des Fachkräftemangels nicht mehr allein stemmen kann. Anforderungen werden insbesondere mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz, dem Krankenhauszukunftsgesetz und mit der Einführung des neuen § 75c SGB V einem Krankenhaus auferlegt. Siehe hierzu auch den Artikel „Regelungen zur IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ auf unserer Internetseite (Link).

Aus Sicht der IT-Sicherheit wird dem Krankenhaus mit dem branchenspezifischen Sicherheitsstandard für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus (B3S) ein verpflichtendes Regelwerk an die Hand gegeben. Aus Sicht des Datenschutzes bleiben allerdings Fragen offen und führen auch zu einer Unsicherheit bei Betreibern und Herstellern. Denn europaweit gibt es teils unterschiedliche Regelungen und in Deutschland ist das System der Datenschutzbehörden föderalistisch geprägt – Datenschutz ist auch Ländersache mit unterschiedlichen Regelungen.

Um eine Cloud-Lösung datenschutzfonform einzusetzen, hat der hih – health innovation hub des Bundesministeriums für Gesundheit – bei der Kanzlei Vogel und Partner ein umfassendes Rechts- und Technik-Gutachten (Link PDF-Dokument) zum Thema KIS & Cloud in Auftrag gegeben, um das Krankenhauszukunftsgesetz an diesem Punkt zu flankieren. Herausgekommen ist eine sehr lesenswerte Zusammenfassung der Rechtslage in Bezug auf den Datenschutz sowie konkrete Hinweise, welche für die Identifikation und Planung von Projekten zum Fördertatbestand 7: Leistungsabstimmung und Cloud-Computing Systeme hilfreich sind.

Weiterführende Links

https://kh-digitalisierung.de
Rahmenbedingungen Cloud-basierter Krankenhausinformationssysteme

22. März 2021
von Synagon
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Regelungen zur IT-Sicherheit im Gesundheitswesen

Die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen erfordert eine Anpassung von Gesetzen und Formulierung von wichtigen Rahmenbedingungen, um zum Beispiel digitale Angebote, wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte, überhaupt nutzbar zu machen. Dieses ist mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) erfolgt. Der Bundestag hat das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur am 3. Juli beschlossen, am 18. September hat das Gesetz den Bundesrat passiert. Im Oktober 2020 ist es in Kraft getreten, wirksam wurde es zum 1. Januar 2021. Weiterlesen →

19. März 2021
von Synagon
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Virtuelles Krankenhaus Nordrhein-Westfalen: Kliniken nehmen telemedizinisches Angebot sehr gut an 

Das virtuelle Krankenhaus 

Das Virtuelle Krankenhaus NRW (VKh.NRW) hat es sich zum Ziel gesetzt, die die Konsilgesuche von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten an klinische Fachzentren für verschiedene Indikationen zu vermitteln. Hiermit soll elektronisch gestützt die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern sowie zwischen Krankenhäusern und Einrichtungen im ambulanten Bereich gefördert und in eine regelhafte Struktur überführt werden. Die fachärztliche Expertise, welche an spezialisierten Kliniken oder medizinischen Spitzenzentren vorgehalten wird, soll so „digitalisiert“ und allen Ärzten im stationären und ambulanten Sektor verfügbar gemacht werden. Mit dem Virtuellen Krankenhaus wird so ein sektorenübergreifendes telemedizinisches Netzwerk als Bestandteil der Regelversorgung geschaffen.  

Kliniken nehmen telemedizinisches Angebot für Corona-Patienten sehr gut an 

Mit Beginn der Corona-Pandemie wurde die Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses zur Behandlung von schwer an COVID-19 Erkrankten gestartet. Bis Februar 2021 konnten bereits 2.000 Telekonsile durchgeführt werden und mehr als 300 Patienten konnten von der Bereitstellung der intensivmedizinischen und infektiologischen Expertise der Universitätskliniken Aachen und Münster profitieren.  Weiterlesen →

4. März 2021
von Synagon
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Die 5 Digitalisierungsthemen der Gesundheitswirtschaft 2021 sind gewählt

Die 5 Digitalisierungsthemen der Gesundheitswirtschaft 2021 sind gewählt!

Die Digitalisierungsthemen der Gesundheitswirtschaft 2021 wurden am 02.03.2021 gewählt – die sich beteiligenden Kliniken, Gesundheits- und Pflegedienstleister können die Themen zwölf Monate ausprobieren und profitieren.

Von Seiten der Synagon GmbH wird Herr Dr. Zimolong als Berater das Digitalisierungsthema „Kontaktlos, sicher und effizient: Videosprechstunde & Chatfunktion als must have der digitalen Patientenaufnahme“ begleiten. Initiiert worden ist das Digitalisierungsthema durch die m.Doc GmbH, als klinische Partner steht das Universitätsmedizin Essen zur Verfügung. Die Präsentation des Digitalisierungsthemas auf dem Entscheiderevent kann hier (externer Link/ PDF-Dokument) noch einmal eingesehen werden.

Auf dem Entscheider-Event, dem Digitalisierungsgipfel der Gesundheitswirtschaft, stellte am 02.03.2021 die zwölf FINALISTEN ihre Digitalsierungskonzepte vor. Auf Basis der Präsentationen wählten die anwesenden Vertreter der Krankenhaus Führungs- und Leitungsebene demokratisch die fünf “Digitalisierungsthemen der Gesundheitswirtschaft“, die im Jahr 2021 von Kliniken, der Industrie und Beratern bearbeitet werden. Weiterlesen →

26. Februar 2021
von Synagon
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Entscheider-Event – Der Digitalisierungsgipfel der Gesundheitswirtschaft

Die Entscheiderfabrik lädt am 01.03. und 02.03.2021 zum Entscheider-Event 2021, dem Digitalisierungsgipfel der Gesundheitswirtschaft, ein.

Auf dem Entscheider-Event werden die 5 Digitalisierungsthemen der Gesundheitswirtschaft aus 12 FINALISTEN durch Klinikentscheider gewählt. Die Entscheiderfabrik ist damit seit 2006 Inkubator in der Gesundheitswirtschaft: Kliniken probieren 12 Monate kostenneutral aus, ob eine Digitalisierungslösung tatsächlich einen Nutzen stiftenden Beitrag zum Erfolg des Krankenhauses beiträgt oder eben nicht.

Das Programm und die Details, wie Sie den digitalen Live-Stream erhalten, finden Sie unter dem folgenden Link: Entscheider-Event (externer Link). Weiterlesen →

16. Februar 2021
von Synagon
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Förderfähige Vorhaben zur Verbesserung der IT-bzw. Cybersicherheit

Gesetzliche Erfordernis

Nach § 75c SGB V „IT-Sicherheit in Krankenhäusern“ sind ab dem 1. Januar 2022 Krankenhäuser verpflichtet, nach dem Stand der Technik angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit sowie der weiteren Sicherheitsziele ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Krankenhauses und die Sicherheit der verarbeiteten Patienteninformationen maßgeblich sind.

Diese Verpflichtung können Krankenhäuser erfüllen, wenn diese einen branchenspezifischen Sicherheitsstandard für die informationstechnische Sicherheit der Gesundheitsversorgung im Krankenhaus in der jeweils gültigen Fassung anwenden, dessen Eignung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach § 8a Absatz 2 des BSI-Gesetzes festgestellt wurde. Ein solcher branchenspezifischer Sicherheitsstandard wurde mit dem B3S Krankenhaus für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus veröffentlicht und gemäß Feststellungsbescheid vom 22.10.2019 zur Gewährleistung der Anforderungen nach § 8a Absatz 1 BSIG als geeignet klassifiziert. Weiterlesen →

11. Februar 2021
von Synagon
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Krankenhauszukunftsgesetz: Förderfähigkeit von Infrastrukturmaßnahmen

Grundsätzlich bildet die Muss-Kriterien Anforderungen aus Sicht der Anwender ab. Infrastrukturelle Maßnahmen, so sie nicht explizit der Verbesserung der IT-Sicherheit dienen, sind nicht abgebildet. In §20 KHSFV „Förderungsfähige Kosten“ wird in Abs. 1 jedoch festgehalten:

Bei den in § 19 Absatz 1 genannten Vorhaben können folgende Kosten erstattet werden: 1. die Kosten für erforderliche technische und informationstechnische Maßnahmen […]

(vgl. auch Kap. 5.2 der Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV). Wir gehen daher davon aus, dass auch infrastrukturelle Maßnahmen einschließlich Server, Storage und Visitenwagen förderfähig sind – so sie den errichteten Systemen zuordenbar sind.

Spannend ist die Frage, inwieweit Infrastruktursysteme, wie z.B. IHE-Archive, förderfähig sind. Grundsätzlich lässt sich eine direkte Förderfähigkeit schwer ableiten. Allerdings sind Interoperabilität und der standardisierte Datenaustausch ein wichtiger Aspekt der Förderung. Wir gehen daher davon aus, dass ein IHE-Archiv bzw. eine Austauschplattform für die Sicherstellung des standardisierten Datenaustauschs zwischen verschiedenen Informationssystemen durchaus förderfähig ist, ein elektronisches Archiv für die Archivierung von Patientenakten dagegen eher nicht. Hier wird ausschlaggebend sein, ob das Krankenhaus weitgehend der vorgegebenen IT-Strategie seines KIS-Anbieters folgt, oder mit einem offenen Ansatz mehrere Fachinformationssysteme kombiniert.

Qualifizierte Berater
Unsere Leistungen zum Krankenhauszukunftsgesetz/ -fonds – Wir unterstützen Sie gerne!

10. Februar 2021
von Synagon
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Krankenhauszukunftsgesetz: Strukturierte Bestandsaufnahme

Die Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV wurde bereits im Dezember 2020 auf der Internetseite des Bundesamts für Soziale Sicherung veröffentlicht (Externer Link). Diese Förderrichtlinie beschreibt die Kriterien und Voraussetzungen der förderfähigen Vorhaben und legt mitunter sehr detailliert Kriterien für die Erfüllung eines Fördertatbestands nach § 19 KHSFV fest. Hieran müssen sich auch die Anbieter förderfähiger IT-Systeme orientieren: Erst wenn mit einem oder mehreren Modulen oder Produkten alle Muss-Kriterien eines Fördertatbestands erfüllt worden sind, kann das Krankenhaus eine Förderung bekommen.

Dabei ist nicht relevant, ob die Muss-Kriterien von einem oder mehreren Anbietern erfüllt werden. Es ist sogar unschädlich, wenn Muss-Kriterien durch die eingesetzten Produkte gar nicht erfüllt werden, solange das Krankenhaus hier bereits über IT-Systeme verfügt, die diese Muss-Kriterien erfüllen. Grundsätzlich ist mit der Erfüllung der Muss-Kriterien Zeit, bis das Krankenhaus den Verwendungsnachweis führen muss – dies ist der 1.1.2025. Werden die Muss-Kriterien dann jedoch nicht erfüllt und wird demzufolge die Förderung nicht gewährt, muss mit einer Rückabwicklung des Projekts gerechnet werden. Wer dann welche Kosten zu tragen hat, ist am besten bei Beauftragung zu regeln. Weiterlesen →

3. Februar 2021
von Synagon
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Perspektiven durch das KHZG: Antragsverfahren im Überblick (Update 10.02.)

Der Prozess der Antragstellung ist im Wesentlichen in § 14a Absatz 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) beschrieben. Die Entscheidung über eine Förderung nach dem Krankenhauszukunftsfonds beginnt mit der Bedarfsanmeldung des Krankenhausträgers gegenüber dem jeweiligen Land. Mithilfe dieser Bedarfsanmeldung sollen die Krankenhausträger gegenüber den jeweiligen Ländern geplante Digitalisierungs- und Modernisierungsvorhaben und insbesondere die notwendigen Finanzmittel benennen.

Das Land trifft sodann die Entscheidung, für welche Vorhaben eine Förderung beim BAS beantragt werden soll. Vorgesehen ist, dass das Land den Förderantrag binnen drei Monaten ab der Bedarfsanmeldung durch den Krankenhausträger beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zu stellen hat. Anträge können bis zum 31. Dezember 2021 beim BAS gestellt werden. § 22 Absatz 2 KHSFV sieht vor, welche Unterlagen bei der Antragstellung für den jeweiligen Fördertatbestand beizufügen sind.

Folgend ein kurzer Überblick mit einer Zusammenfassung des Antragsprozess und dem bisher veröffentlichten Antragsverfahren der zuständigen Länder. Weiterlesen →