7. Januar 2021
von Synagon
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Qualifizierte Berater nach § 21 Abs. 5 Satz 1 KHSFV

Durch einen nach KHSFV berechtigten IT-Dienstleister müssen im Rahmen des Antragsprozesses für verschiedene Fördertatbestände Nachweise erbracht werden. Dabei können wir Sie unterstützen – unsere Berater Dr. Zimolong, Herr Sascha Ermeling und Frau Fiehe zählen zu den ersten nach § 21 Abs. 5 Satz 1 KHSFV qualifizierten Beratern.

Zu den Fördertatbeständen zählen auch Projekte nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6, welche nach Artikel 6 des geänderten Krankenhausentgeltgesetzes bzw. Artikel 7 der geänderten Bundespflegesatzverordnung bis zum 1.1.2025 zwingend umzusetzen sind. Diese sind mit zahlreichen Anforderungen belegt und adressieren die Themenfelder

  • Patientenportale
  • Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
  • Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen
  • Digitales Medikationsmanagement
  • Digitale Leistungsanforderung

Weitere Fördertatbestände nach KHSFV sind: Weiterlesen →

5. Januar 2021
von Synagon
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Online-Schulung für Erhalt der Berechtigung nach § 21 Abs. 5 Satz 1 KHSFV veröffentlicht

Damit ein IT-Dienstleister für einen Krankenhausträger oder eine Hochschulklinik Projekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds entwickeln, beantragen und umsetzen kann, muss er eine Berechtigung nach § 21 Abs. 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) vorweisen können. Wie angekündigt hat zum 1.1.2021 das BAS (Bundesamt für Soziale Sicherung) den Test veröffentlicht, welcher für den Erhalt dieser Berechtigung bestanden werden muss. Dem Test vorgeschaltet ist eine Online-Schulung, welche in 4 Kapiteln Schulungsinhalte zu

  • den Rahmenbedingungen der Förderung,
  • den Förderungsvoraussetzungen,
  • den zu erfüllenden Voraussetzungen förderungsfähiger Projekte und
  • den Antragsprozess

vermittelt. Der Test selbst besteht aus 25 Fragen mit einer oder mehreren richtigen Antworten, von denen für ein erfolgreiches Bestehen mindestens 20 richtig zu beantworten sind. Weiterlesen →

10. Dezember 2020
von Synagon
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Förderrichtlinie „Digitalisierung im Krankenhaus“ beschlossen

Die Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung im Krankenhaus nach § 21 Absatz 2 KHSFV wurde mit Stand 01.12.2020 auf den Internetseiten des BAS veröffentlicht (Externes PDF-Dokument). Damit wird von Seiten des Bundes jetzt detailliert, welche Voraussetzung für Beantragung von Fördermitteln nach dem am 18. September 2020 vom Bundestag beschlossenen Krankenhauszukunftsgesetz (kurz KHZG) erfüllt sein müssen.

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz sollen die Krankenhäuser die Möglichkeit eines „digitalen Updates“ erhalten. Der Bund wird dazu 3 Milliarden Euro und die Länder oder die Krankenhausträger weitere 1,3 Milliarden Euro Investitionsmittel bereitstellen, damit Krankenhäuser in Notfallkapazitäten, Digitalisierung und IT-Sicherheit ausbauen können.

Die Mittel werden auf die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel mit Stand vom 1. Oktober 2018 aufgeteilt. Entsprechend würden bspw. NRW, welches mit über 21% den höchsten Anteil nach diesem Schlüssel hat, 904 Millionen Euro zugewiesen. Wie dann die Länder das Geld auf die Krankenhäuser aufteilen, oder ob alle Projekte ohne Obergrenze gefördert werden, bis das Budget ausgeschöpft ist, ist aktuell Gegenstand der Diskussion. Weiterlesen →

9. Dezember 2020
von Synagon
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Entscheider-Werkstatt: Erfolgsfaktor Interaktion von individuellen Gesundheitsakten und institutionellen Patientenakten

Die Entscheider-Werkstatt lud mit dem St. Vincent Krankenhaus am 21. Und 22. Oktober zu dem Thema „Erfolgsfaktoren Interaktion von individuellen Gesundheitsakten und institutionellen Patientenakten“ ein. Der Einladung folgten 60 TeilnehmerInnen in Präsenz und 60 im digitalen Livestream. Nach dem bekannten und erfolgreichen Konzept der Entscheider-Werkstatt erarbeiten die Teilnehmer, aufgeteilt in zwei Gruppen, die verschiedenen Aufgabenbereiche:

  1. Strategische Konzepte und Vorentscheidungen für Interaktion von institutionellen Patientenakten und individuellen Gesundheitsakten
  2. Kritische Erfolgsparameter wie überarbeitete intra- und interorganisatorische Geschäftsprozesse, Erarbeitung von Geschäftsmodellen mit den Kostenträgern, Maßnahmen der Operationalisierung abgeschlossen?
  3. Zu klärende Rahmenparameter wie interoperable Infrastrukturen, Rechts- und Revisionssicherheit, Vollständigkeit, Nachweisbarkeit, etc.
  4. Realisierung von Voraussetzungen, Finanzierung, Stufenplan, interoperable Software Plattform, Patientenrechtegesetz, etc.

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25. November 2020
von Synagon
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Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege

Mit dem Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (PDSG) und dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurden durch das BMG Impulse gesetzt, die Digitalisierung schrittweise flächendeckend in der Versorgung zu etablieren. Hierfür treibt das BMG den dafür notwendigen Wandel in den Strukturen der Gesundheitsversorgung mit unvermindert hoher Dynamik vor – Gesetzte werden quasi im monatlichen Rhythmus erlassen. So wurden bspw. die digitale Infrastruktur für das Gesundheitswesen (Telematikinfrastruktur) weiter ausspezifiziert und die elektronische Patientenakte (ePA) als Kernelement der digitalen medizinischen Anwendungen etabliert. Insgesamt – auch mit den Regelungen zu den Digitalen Gesundheitsangeboten, zum E-Rezept, zur Telemedizin und zum Forschungsdatenzentrum – wurden Impulse für eine Reihe digitaler medizinischer Anwendungen gelegt.

Im Hinblick auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Gesundheitswesen und in der Pflege soll mittels der Digitalisierung eine effiziente und qualitativ gute Versorgung der Versicherten sichergestellt werden. Das BMG hat hierzu einen iterativen Ansatz gewählt: gesetzliche Regelungen werden fortlaufend an aktuelle Entwicklungen angepasst, ausgebaut und um neue Ansätze ergänzt. Durch das BMG wird die digitale Transformation in den Strukturen der Gesundheitsversorgung als dynamischer Prozess verstanden, der die Entwicklungen in Technologien und Gesellschaft stetig aufnimmt und in geeignete Maßnahmen übersetzt. Weiterlesen →

18. November 2020
von Synagon
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Krankenhauszukunftsfonds: Unterlagen für die Bedarfsmitteilung vom Bundesamt für soziale Sicherung veröffentlicht

Das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) hat heute das Formblatt für die Bedarfsmitteilung veröffentlicht. Hiermit soll die Anmeldung eines Förderbedarfs aus dem Krankenhaus-Zukunftsfonds gemäß §14 A Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Verbindung mit §19 ff. Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) erfolgen. Der Antragsteller kann aus den geforderten Angaben sich ein Bild machen, welche Informationen vom BAS gefordert werden.

Ein Einreichen der Bedarfsmitteilung ist allerdings unter Umständen noch nicht möglich: Erst wenn auch die zuständige Landesbehörde ihre Version der Bedarfsmitteilung veröffentlicht und die entsprechenden Kontaktinformationen herausgegeben hat, kann eine Bedarfsmitteilung eingereicht werden. Liegt dieses jedoch noch nicht vor, so muss eine Veröffentlichung durch die zuständige Landesbehörde zunächst noch abgewartet werden. Beispielsweise für Nordrhein-Westfalen liegen diese Information noch nicht vor, sollen aber im Laufe des Novembers, spätestens im Dezember, veröffentlicht werden. Bis dahin heißt das: Antrag vorbereiten und abwarten!

Quelle: Bundesamt für Soziale Sicherung

Qualifizierte Berater
Unsere Leistungen zum Krankenhauszukunftsgesetz/ -fonds – Wir unterstützen Sie gerne!

4. September 2020
von Synagon
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Kabinett beschließt Investitionsprogramm für Krankenhäuser

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Gesetzentwurf für das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) vorgelegt, demzufolge Kliniken im Rahmen des „Zukunftsprogramms Krankenhäuser“ aus einem bis zu drei Milliarden Euro umfassenden Budget Fördermittel beantragen können. (Link) Diesem Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett am 02. September zugestimmt. Somit wird der Bund drei Milliarden Euro mit dem Ziel bereitstellen, dass Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, in die Digitalisierung und in ihre IT-Sicherheit investieren können. Zusätzlich dazu sollen die Länder weitere Investitionsmittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt.

Antrag auf Förderbedarf

Die Krankenhausträger melden ihren Förderbedarf, unter Angabe insbesondere des Vorhabens und der Fördersumme, unter Nutzung der vom Bundesamt für Soziale Sicherung bereitgestellten, bundeseinheitlichen Formulare bei den Ländern an. Hier ist zu beachten, dass die Länder weitere Anforderungen an die Ausgestaltung der Förderanträge der Krankenhausträger festlegen können. Die Länder, bei länderübergreifenden Vorhaben die betroffenen Länder gemeinsam, treffen die Entscheidung innerhalb von drei Monaten, für welche Vorhaben eine Förderung beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragt werden soll. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht und die Länder werden die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel prüfen.

Auf der Internetseite vom Bundesministerium für Gesundheit werden wichtigsten Regelungen aber auch die Details beschrieben: Link

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24. August 2020
von Synagon
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) legt Krankenhauszukunftsgesetz vor

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Gesetzentwurf für das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) vorgelegt, demzufolge Kliniken im Rahmen des „Zukunftsprogramms Krankenhäuser“ aus einem bis zu drei Milliarden Euro umfassenden Budget Fördermittel beantragen können. Mit dem Gesetzesentwurf wird das Ziel angestrebt, dass die Krankenhäuser verstärkt in Digitalisierung investieren und diese weiter ausbauen. Denn im Gegenzug zur Finanziellen Förderung werden konkrete Fortschritte im Bereich der digitalen Infrastruktur und der IT-Sicherheit erwartet.

Was wird gefördert?

Der Entwurf des Gesetzes für ein Zukunftsprogramm für Krankenhäuser sieht vor, dass Projekte für eine modernere und bessere investive Ausstattung für Krankenhäuser gefördert werden. Hierzu sollen moderne Notfallkapazitäten als auch eine bessere digitale Infrastruktur zur besseren internen und auch sektorenübergreifenden Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik und Dokumentation zählen. Zusätzlich sollen die regionalen Versorgungsstrukturen gestärkt werden. Weiter wird das Ziel verfolgt, dass mit Investitionen die IT- und Cybersicherheit gestärkt werden: Mindestens 15 Prozent der für die Förderung eines Vorhabens beantragten Mittel sind für Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit zu verwenden. Gefördert werden können aus den Mitteln des Krankenhauszukunftsfonds auch Vorhaben von Hochschulkliniken. Weiterlesen →

5. August 2020
von Synagon
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Städtisches Klinikum Dessau testet Service-Roboter

Auf den Gängen des Städtisches Klinikum Dessau könnte es passieren, dass man auf einen autonomen Serviceroboter mit dem Namen „Relay“ triff. Relay soll für drei Wochen im Klinikum „ein Praktikum absolvieren“ und übernimmt dabei Botengänge und Kleintransporte. Dabei sollen Kleinteile aus dem Wirtschaftslager, z. B. Medikamente, auf Station oder Proben in das Labor gebracht werden.

Der 13. IERA-Award Gewinner Butler-Roboter „Relay“ erledigt seine Botengänge vollkommen selbständig. Dank künstlicher Intelligenz und Sensortechnologie kann sich „Relay“ dabei in öffentlichen Räumen bewegen, selbständig Fahrstühle bedienen und sicher um Personen und Hindernisse herum navigieren. Weiterlesen →

24. Juli 2020
von Synagon
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Digitalisierung im Gesundheitswesen: Krankschreibung per Video erlaubt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (kurz G-BA) hat weitere Möglichkeiten zum Einzug der Digitalisierung in Arztpraxen auf den Weg gebracht und beschlossen, dass Ärzte Patienten über Videosprechstunden krankschreiben können. Schon während der Corona-Pandemie konnten Patienten sich unter bestimmten Voraussetzungen telefonisch krankschreiben lassen (Link Artikel). Ziel war es, dass das Ansteckungsrisiko minimiert wird. Allerdings handelte es sich um eine Sonderregelung, welche zeitlich bis zum 31. Juni begrenzt war.

Voraussetzungen für die Krankschreibung

Eine Krankschreibung über die Videosprechstunde ist mit einigen Voraussetzungen verknüpft. So muss der Patient der behandelnden Arztpraxis bekannt sein und im Vorfeld bereits bei dem Arzt durch einen persönlichen Besuch vorstellig gewesen sein. Die Dauer im Fall einer erstmaligen Krankschreibung ist auf sieben Tage begrenzt.

„Entscheidend ist, dass die Patientin oder der Patient in der Praxis bekannt ist. Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen“, detailliert Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied beim G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen, die Voraussetzungen in der Pressemitteilung vom G-BA.

Mit demselben Beschluss setzte der G-BA noch weitere Änderungen in Richtung Digitalisierung an der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie um: Ab dem 1. Januar 2021 wird die Ausfertigung der AU-Bescheinigung für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt. Damit setzt der G-BA einen Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) um. Weiterlesen →