24. Juli 2020
von Synagon
Kommentare deaktiviert für Digitalisierung im Gesundheitswesen: Krankschreibung per Video erlaubt
Der Gemeinsame Bundesausschuss (kurz G-BA) hat weitere Möglichkeiten zum Einzug der Digitalisierung in Arztpraxen auf den Weg gebracht und beschlossen, dass Ärzte Patienten über Videosprechstunden krankschreiben können. Schon während der Corona-Pandemie konnten Patienten sich unter bestimmten Voraussetzungen telefonisch krankschreiben lassen (Link Artikel). Ziel war es, dass das Ansteckungsrisiko minimiert wird. Allerdings handelte es sich um eine Sonderregelung, welche zeitlich bis zum 31. Juni begrenzt war.
Voraussetzungen für die Krankschreibung
Eine Krankschreibung über die Videosprechstunde ist mit einigen Voraussetzungen verknüpft. So muss der Patient der behandelnden Arztpraxis bekannt sein und im Vorfeld bereits bei dem Arzt durch einen persönlichen Besuch vorstellig gewesen sein. Die Dauer im Fall einer erstmaligen Krankschreibung ist auf sieben Tage begrenzt.
„Entscheidend ist, dass die Patientin oder der Patient in der Praxis bekannt ist. Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen“, detailliert Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied beim G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen, die Voraussetzungen in der Pressemitteilung vom G-BA.
Mit demselben Beschluss setzte der G-BA noch weitere Änderungen in Richtung Digitalisierung an der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie um: Ab dem 1. Januar 2021 wird die Ausfertigung der AU-Bescheinigung für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt. Damit setzt der G-BA einen Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) um. Weiterlesen →