Krankenhauszukunftsgesetz: Strukturierte Bestandsaufnahme

Die Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV wurde bereits im Dezember 2020 auf der Internetseite des Bundesamts für Soziale Sicherung veröffentlicht (Externer Link). Diese Förderrichtlinie beschreibt die Kriterien und Voraussetzungen der förderfähigen Vorhaben und legt mitunter sehr detailliert Kriterien für die Erfüllung eines Fördertatbestands nach § 19 KHSFV fest. Hieran müssen sich auch die Anbieter förderfähiger IT-Systeme orientieren: Erst wenn mit einem oder mehreren Modulen oder Produkten alle Muss-Kriterien eines Fördertatbestands erfüllt worden sind, kann das Krankenhaus eine Förderung bekommen.

Dabei ist nicht relevant, ob die Muss-Kriterien von einem oder mehreren Anbietern erfüllt werden. Es ist sogar unschädlich, wenn Muss-Kriterien durch die eingesetzten Produkte gar nicht erfüllt werden, solange das Krankenhaus hier bereits über IT-Systeme verfügt, die diese Muss-Kriterien erfüllen. Grundsätzlich ist mit der Erfüllung der Muss-Kriterien Zeit, bis das Krankenhaus den Verwendungsnachweis führen muss – dies ist der 1.1.2025. Werden die Muss-Kriterien dann jedoch nicht erfüllt und wird demzufolge die Förderung nicht gewährt, muss mit einer Rückabwicklung des Projekts gerechnet werden. Wer dann welche Kosten zu tragen hat, ist am besten bei Beauftragung zu regeln.

Für Anbieter ergeben 2 grundsätzliche Strategien:

  1. Alle Muss-Kriterien eines Fördertatbestands erfüllen,
  2. besonders schwierig umzusetzende oder selten umgesetzte Förderkriterien erfüllen.

Dies ist aber die übliche strategische Entscheidung zwischen Generalist und Spezialist, daran hat die Fördermittelrichtlinie nichts geändert.

Hier stellen wir Ihnen einen Fragebogen zur Selbsteinschätzung zur Verfügung, anhand dessen Sie die Konformität Ihrer Produkte zur Fördermittelrichtline abschätzen können. Der Fragebogen deckt 1:1 die Muss-Kriterien der Fördermittelrichtline ab – anders als manch andere im Netz kursierende Excel-Liste.

Kommen Sie aus einem Krankenhaus, ist für Sie dagegen dieser Fragebogen relevanter. Auch dieser deckt 1:1 die Muss-Kriterien der Fördermittelrichtline ab, differenziert die Leistungen Ihrer Lieferanten zusätzlich nach bereits implementierten und noch zu implementierenden Leistungen.

Gerne können Sie uns den Ihren ausgefüllten Fragebogen zukommen lassen. Denn als Berater für Krankenhäuser sind wir interessiert an einer möglichst umfassenden Kenntnis des Marktes und dementsprechend potenziell auch an Ihren Produkten. Mit dem KHZG und der Fördermittelrichtline habe wir jetzt die Möglichkeit, eine systemübergreifende Vergleichbarkeit zu erreichen – und dies anhand gesetzlich vorgegebener und damit standardisierter Kriterien.

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