Bundesministerium für Gesundheit (BMG) legt Krankenhauszukunftsgesetz vor

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Gesetzentwurf für das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) vorgelegt, demzufolge Kliniken im Rahmen des „Zukunftsprogramms Krankenhäuser“ aus einem bis zu drei Milliarden Euro umfassenden Budget Fördermittel beantragen können. Mit dem Gesetzesentwurf wird das Ziel angestrebt, dass die Krankenhäuser verstärkt in Digitalisierung investieren und diese weiter ausbauen. Denn im Gegenzug zur Finanziellen Förderung werden konkrete Fortschritte im Bereich der digitalen Infrastruktur und der IT-Sicherheit erwartet.

Was wird gefördert?

Der Entwurf des Gesetzes für ein Zukunftsprogramm für Krankenhäuser sieht vor, dass Projekte für eine modernere und bessere investive Ausstattung für Krankenhäuser gefördert werden. Hierzu sollen moderne Notfallkapazitäten als auch eine bessere digitale Infrastruktur zur besseren internen und auch sektorenübergreifenden Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik und Dokumentation zählen. Zusätzlich sollen die regionalen Versorgungsstrukturen gestärkt werden. Weiter wird das Ziel verfolgt, dass mit Investitionen die IT- und Cybersicherheit gestärkt werden: Mindestens 15 Prozent der für die Förderung eines Vorhabens beantragten Mittel sind für Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit zu verwenden. Gefördert werden können aus den Mitteln des Krankenhauszukunftsfonds auch Vorhaben von Hochschulkliniken.

Länder bearbeiten und entscheiden über die Bedarfsmeldung

Krankenhäuser melden den konkreten Förderbedarf mit einer Bedarfsanmeldung gegenüber den Ländern an. Mit der Bedarfsmeldung muss das Krankenhaus auch das Förderziel und die Fördersumme beschreiben. Bei der Bedarfsmeldung ist zu beachten, dass Ländern eingeräumt wurde, selbst Vorgaben für die Ausgestaltung der Förderanträge festzulegen. Die Prüfung und auch die Entscheidung der zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel obliegt den Ländern – ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Voraussetzung für die Zuteilung von Fördermitteln ist, dass das  antragstellende  Land, der Träger  der  zu  fördernden  Einrichtung oder  beide gemeinschaftlich mindestens 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten des Vorhabens (Ko-Finanzierung) tragen.

Evaluierung des digitalen Reifegrades der Krankenhäuser         

Das Bundesministerium für Gesundheit will mit einer begleitenden Auswertung ermitteln, inwieweit die Förderung mittelbar oder unmittelbar zu einer Verbesserung des digitalen Reifegrads der Krankenhäuser führt. Diese Auswertung soll jeweils zum 30. Juni 2021 und zum 30. Juni 2023 unter Zugrundelegung eines anerkannter Reifegradmodelle durchgeführt werde und die Krankenhäuser übermitteln der vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragten Stelle auf deren Anforderung die für die Auswertung erforderlichen strukturierten Selbsteinschätzungen hinsichtlich des Umsetzungsstands digitaler Maßnahmen.

Marburger Bund begrüßt den Entwurf

Der Marburger Bund begrüßt grundsätzlich das geplante Zukunftsprogramms. In der Stellungnahme schreibt der Marburger Bund: „Der Marburger Bund begrüßt das geplante Zukunftsprogramms. Er sieht bereits seit längerem die    Notwendigkeit    eines    staatlichen    Sonderprogramms    für    die    Modernisierung    der Krankenhaus-IT   in   Deutschland.“ Eine bereits im Jahr 2017 durchgeführte Ad-hoc-Umfrage von Seiten des Marburger Bund zeigte, dass die IT-Struktur der Krankenhäuser nicht adäquat und zukunftsfähig ist und ein dringlicher Investitionsbedarf besteht. Quelle und Link auf die Umfrage: Link.

Aber auch hier erwähnt der Marburger Bund zu Recht, dass sich das Engagement nicht in einem einmaligen Förderprogramm erschöpfen lassen sollte.

Quellen:
Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Link)
Stellungnamen des Marburger Bund (Link)

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