19. März 2021
von Synagon
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Virtuelles Krankenhaus Nordrhein-Westfalen: Kliniken nehmen telemedizinisches Angebot sehr gut an 

Das virtuelle Krankenhaus 

Das Virtuelle Krankenhaus NRW (VKh.NRW) hat es sich zum Ziel gesetzt, die die Konsilgesuche von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten an klinische Fachzentren für verschiedene Indikationen zu vermitteln. Hiermit soll elektronisch gestützt die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern sowie zwischen Krankenhäusern und Einrichtungen im ambulanten Bereich gefördert und in eine regelhafte Struktur überführt werden. Die fachärztliche Expertise, welche an spezialisierten Kliniken oder medizinischen Spitzenzentren vorgehalten wird, soll so „digitalisiert“ und allen Ärzten im stationären und ambulanten Sektor verfügbar gemacht werden. Mit dem Virtuellen Krankenhaus wird so ein sektorenübergreifendes telemedizinisches Netzwerk als Bestandteil der Regelversorgung geschaffen.  

Kliniken nehmen telemedizinisches Angebot für Corona-Patienten sehr gut an 

Mit Beginn der Corona-Pandemie wurde die Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses zur Behandlung von schwer an COVID-19 Erkrankten gestartet. Bis Februar 2021 konnten bereits 2.000 Telekonsile durchgeführt werden und mehr als 300 Patienten konnten von der Bereitstellung der intensivmedizinischen und infektiologischen Expertise der Universitätskliniken Aachen und Münster profitieren.  Weiterlesen →

4. März 2021
von Synagon
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Die 5 Digitalisierungsthemen der Gesundheitswirtschaft 2021 sind gewählt

Die 5 Digitalisierungsthemen der Gesundheitswirtschaft 2021 sind gewählt!

Die Digitalisierungsthemen der Gesundheitswirtschaft 2021 wurden am 02.03.2021 gewählt – die sich beteiligenden Kliniken, Gesundheits- und Pflegedienstleister können die Themen zwölf Monate ausprobieren und profitieren.

Von Seiten der Synagon GmbH wird Herr Dr. Zimolong als Berater das Digitalisierungsthema „Kontaktlos, sicher und effizient: Videosprechstunde & Chatfunktion als must have der digitalen Patientenaufnahme“ begleiten. Initiiert worden ist das Digitalisierungsthema durch die m.Doc GmbH, als klinische Partner steht das Universitätsmedizin Essen zur Verfügung. Die Präsentation des Digitalisierungsthemas auf dem Entscheiderevent kann hier (externer Link/ PDF-Dokument) noch einmal eingesehen werden.

Auf dem Entscheider-Event, dem Digitalisierungsgipfel der Gesundheitswirtschaft, stellte am 02.03.2021 die zwölf FINALISTEN ihre Digitalsierungskonzepte vor. Auf Basis der Präsentationen wählten die anwesenden Vertreter der Krankenhaus Führungs- und Leitungsebene demokratisch die fünf “Digitalisierungsthemen der Gesundheitswirtschaft“, die im Jahr 2021 von Kliniken, der Industrie und Beratern bearbeitet werden. Weiterlesen →

26. Februar 2021
von Synagon
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Entscheider-Event – Der Digitalisierungsgipfel der Gesundheitswirtschaft

Die Entscheiderfabrik lädt am 01.03. und 02.03.2021 zum Entscheider-Event 2021, dem Digitalisierungsgipfel der Gesundheitswirtschaft, ein.

Auf dem Entscheider-Event werden die 5 Digitalisierungsthemen der Gesundheitswirtschaft aus 12 FINALISTEN durch Klinikentscheider gewählt. Die Entscheiderfabrik ist damit seit 2006 Inkubator in der Gesundheitswirtschaft: Kliniken probieren 12 Monate kostenneutral aus, ob eine Digitalisierungslösung tatsächlich einen Nutzen stiftenden Beitrag zum Erfolg des Krankenhauses beiträgt oder eben nicht.

Das Programm und die Details, wie Sie den digitalen Live-Stream erhalten, finden Sie unter dem folgenden Link: Entscheider-Event (externer Link). Weiterlesen →

16. Februar 2021
von Synagon
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Förderfähige Vorhaben zur Verbesserung der IT-bzw. Cybersicherheit

Gesetzliche Erfordernis

Nach § 75c SGB V „IT-Sicherheit in Krankenhäusern“ sind ab dem 1. Januar 2022 Krankenhäuser verpflichtet, nach dem Stand der Technik angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit sowie der weiteren Sicherheitsziele ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Krankenhauses und die Sicherheit der verarbeiteten Patienteninformationen maßgeblich sind.

Diese Verpflichtung können Krankenhäuser erfüllen, wenn diese einen branchenspezifischen Sicherheitsstandard für die informationstechnische Sicherheit der Gesundheitsversorgung im Krankenhaus in der jeweils gültigen Fassung anwenden, dessen Eignung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach § 8a Absatz 2 des BSI-Gesetzes festgestellt wurde. Ein solcher branchenspezifischer Sicherheitsstandard wurde mit dem B3S Krankenhaus für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus veröffentlicht und gemäß Feststellungsbescheid vom 22.10.2019 zur Gewährleistung der Anforderungen nach § 8a Absatz 1 BSIG als geeignet klassifiziert. Weiterlesen →

11. Februar 2021
von Synagon
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Krankenhauszukunftsgesetz: Förderfähigkeit von Infrastrukturmaßnahmen

Grundsätzlich bildet die Muss-Kriterien Anforderungen aus Sicht der Anwender ab. Infrastrukturelle Maßnahmen, so sie nicht explizit der Verbesserung der IT-Sicherheit dienen, sind nicht abgebildet. In §20 KHSFV „Förderungsfähige Kosten“ wird in Abs. 1 jedoch festgehalten:

Bei den in § 19 Absatz 1 genannten Vorhaben können folgende Kosten erstattet werden: 1. die Kosten für erforderliche technische und informationstechnische Maßnahmen […]

(vgl. auch Kap. 5.2 der Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV). Wir gehen daher davon aus, dass auch infrastrukturelle Maßnahmen einschließlich Server, Storage und Visitenwagen förderfähig sind – so sie den errichteten Systemen zuordenbar sind.

Spannend ist die Frage, inwieweit Infrastruktursysteme, wie z.B. IHE-Archive, förderfähig sind. Grundsätzlich lässt sich eine direkte Förderfähigkeit schwer ableiten. Allerdings sind Interoperabilität und der standardisierte Datenaustausch ein wichtiger Aspekt der Förderung. Wir gehen daher davon aus, dass ein IHE-Archiv bzw. eine Austauschplattform für die Sicherstellung des standardisierten Datenaustauschs zwischen verschiedenen Informationssystemen durchaus förderfähig ist, ein elektronisches Archiv für die Archivierung von Patientenakten dagegen eher nicht. Hier wird ausschlaggebend sein, ob das Krankenhaus weitgehend der vorgegebenen IT-Strategie seines KIS-Anbieters folgt, oder mit einem offenen Ansatz mehrere Fachinformationssysteme kombiniert.

Qualifizierte Berater
Unsere Leistungen zum Krankenhauszukunftsgesetz/ -fonds – Wir unterstützen Sie gerne!

10. Februar 2021
von Synagon
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Krankenhauszukunftsgesetz: Strukturierte Bestandsaufnahme

Die Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV wurde bereits im Dezember 2020 auf der Internetseite des Bundesamts für Soziale Sicherung veröffentlicht (Externer Link). Diese Förderrichtlinie beschreibt die Kriterien und Voraussetzungen der förderfähigen Vorhaben und legt mitunter sehr detailliert Kriterien für die Erfüllung eines Fördertatbestands nach § 19 KHSFV fest. Hieran müssen sich auch die Anbieter förderfähiger IT-Systeme orientieren: Erst wenn mit einem oder mehreren Modulen oder Produkten alle Muss-Kriterien eines Fördertatbestands erfüllt worden sind, kann das Krankenhaus eine Förderung bekommen.

Dabei ist nicht relevant, ob die Muss-Kriterien von einem oder mehreren Anbietern erfüllt werden. Es ist sogar unschädlich, wenn Muss-Kriterien durch die eingesetzten Produkte gar nicht erfüllt werden, solange das Krankenhaus hier bereits über IT-Systeme verfügt, die diese Muss-Kriterien erfüllen. Grundsätzlich ist mit der Erfüllung der Muss-Kriterien Zeit, bis das Krankenhaus den Verwendungsnachweis führen muss – dies ist der 1.1.2025. Werden die Muss-Kriterien dann jedoch nicht erfüllt und wird demzufolge die Förderung nicht gewährt, muss mit einer Rückabwicklung des Projekts gerechnet werden. Wer dann welche Kosten zu tragen hat, ist am besten bei Beauftragung zu regeln. Weiterlesen →

3. Februar 2021
von Synagon
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Perspektiven durch das KHZG: Antragsverfahren im Überblick (Update 10.02.)

Der Prozess der Antragstellung ist im Wesentlichen in § 14a Absatz 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) beschrieben. Die Entscheidung über eine Förderung nach dem Krankenhauszukunftsfonds beginnt mit der Bedarfsanmeldung des Krankenhausträgers gegenüber dem jeweiligen Land. Mithilfe dieser Bedarfsanmeldung sollen die Krankenhausträger gegenüber den jeweiligen Ländern geplante Digitalisierungs- und Modernisierungsvorhaben und insbesondere die notwendigen Finanzmittel benennen.

Das Land trifft sodann die Entscheidung, für welche Vorhaben eine Förderung beim BAS beantragt werden soll. Vorgesehen ist, dass das Land den Förderantrag binnen drei Monaten ab der Bedarfsanmeldung durch den Krankenhausträger beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zu stellen hat. Anträge können bis zum 31. Dezember 2021 beim BAS gestellt werden. § 22 Absatz 2 KHSFV sieht vor, welche Unterlagen bei der Antragstellung für den jeweiligen Fördertatbestand beizufügen sind.

Folgend ein kurzer Überblick mit einer Zusammenfassung des Antragsprozess und dem bisher veröffentlichten Antragsverfahren der zuständigen Länder. Weiterlesen →

22. Januar 2021
von Synagon
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BSI-Studie veröffentlicht: Cyber-Sicherheitsbetrachtung vernetzter Medizinprodukte

Mit der fortschreitenden Digitalisierung und Vernetzung im Gesundheitswesen werden viele Vorteile für Patienten, Pflege und Ärzte eröffnet. Aktuell wird ein solches Vorhaben zur Modernisierung der Krankenhäuser durch das Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) bzw. dem Krankenhauszukunftsfond (KHZF) finanziell unterstützt. Der Fokus liegt auf der Digitalisierung der Krankenhäuser, so dass damit ein höherer Grad der Vernetzung innerhalb des Gesundheitswesens umgesetzt und die Patientenversorgung verbessert wird.

Die Digitalisierung und Vernetzung bergen neben den großen Vorteilen aber Schwachstellen in IT-Systemen und medizinischen Geräten. Diese Schwachstellen, welche sich auf die Patientensicherheit und auf das Krankenhausnetzwerk auswirken können, gilt es aufzudecken und zu vermeiden oder deren Auswirkungen zu reduzieren. Dieser Bedarf an zu verbessernder Sicherheit wird auch im Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) bzw. im Krankenhauszukunftsfond (KHZF) berücksichtigt: Mindestens 15% der für die einzelnen Fördertatbestände beantragten Fördermittel müssen für Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit eingesetzt werden. Weiterlesen →

15. Januar 2021
von Synagon
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Förderverfahren Krankenhauszukunftsfonds NRW – Ein Überblick

Fördervolumen

Das Gesamtvolumen des Krankenhauszukunftsfonds beträgt 3 Mrd. Euro (§ 14a Abs. 1 Satz 1 KHG) zzgl. 1,3 Mrd. Euro der Länder und / oder der Krankenhausträger. Aufgrund der Aufteilung nach dem Königsteiner Schlüssel werden Plankrankenhäuser in Nordrhein-Westfalen von den Bundesmitteln rund 630 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, welche das Land NRW aufgrund der Verpflichtung zur Kofinanzierung mit 270 Mio. Euro auf insgesamt 900 Mio. Euro aufstockt.

Förderberechtigte Krankenhäuser

Förderberechtigt sind grundsätzlich nur Krankenhäuser, die im Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen sind (§ 8 KHG, §§ 12 ff. KHGG NRW). Vorhaben von Hochschulkliniken und Vorhaben, an denen Hochschulkliniken beteiligt sind, können ebenfalls gefördert werden – wobei die Förderung der Hochschulkliniken die Gesamtsumme vom 90 Mio. EURO nicht übersteigen darf. Weiterlesen →

7. Januar 2021
von Synagon
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Qualifizierte Berater nach § 21 Abs. 5 Satz 1 KHSFV

Durch einen nach KHSFV berechtigten IT-Dienstleister müssen im Rahmen des Antragsprozesses für verschiedene Fördertatbestände Nachweise erbracht werden. Dabei können wir Sie unterstützen – unsere Berater Dr. Zimolong, Herr Sascha Ermeling und Frau Fiehe zählen zu den ersten nach § 21 Abs. 5 Satz 1 KHSFV qualifizierten Beratern.

Zu den Fördertatbeständen zählen auch Projekte nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6, welche nach Artikel 6 des geänderten Krankenhausentgeltgesetzes bzw. Artikel 7 der geänderten Bundespflegesatzverordnung bis zum 1.1.2025 zwingend umzusetzen sind. Diese sind mit zahlreichen Anforderungen belegt und adressieren die Themenfelder

  • Patientenportale
  • Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
  • Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen
  • Digitales Medikationsmanagement
  • Digitale Leistungsanforderung

Weitere Fördertatbestände nach KHSFV sind: Weiterlesen →