Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Gesetzentwurf für das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) vorgelegt, demzufolge Kliniken im Rahmen des „Zukunftsprogramms Krankenhäuser“ aus einem bis zu drei Milliarden Euro umfassenden Budget Fördermittel beantragen können. Mit dem Gesetzesentwurf wird das Ziel angestrebt, dass die Krankenhäuser verstärkt in Digitalisierung investieren und diese weiter ausbauen. Denn im Gegenzug zur Finanziellen Förderung werden konkrete Fortschritte im Bereich der digitalen Infrastruktur und der IT-Sicherheit erwartet.
Was wird gefördert?
Der Entwurf des Gesetzes für ein Zukunftsprogramm für Krankenhäuser sieht vor, dass Projekte für eine modernere und bessere investive Ausstattung für Krankenhäuser gefördert werden. Hierzu sollen moderne Notfallkapazitäten als auch eine bessere digitale Infrastruktur zur besseren internen und auch sektorenübergreifenden Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik und Dokumentation zählen. Zusätzlich sollen die regionalen Versorgungsstrukturen gestärkt werden. Weiter wird das Ziel verfolgt, dass mit Investitionen die IT- und Cybersicherheit gestärkt werden: Mindestens 15 Prozent der für die Förderung eines Vorhabens beantragten Mittel sind für Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit zu verwenden. Gefördert werden können aus den Mitteln des Krankenhauszukunftsfonds auch Vorhaben von Hochschulkliniken. Weiterlesen →





Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich der Frage angenommen, wie weit ausreichende Garantien für ein angemessenes Datenschutzniveau bestehen, wenn personenbezogener Daten in einem Drittland unter dem EU-US Privacy Schield und der EU-Standardvertragsklauseln verarbeitet werden. Der EuGH prüfte die Gültigkeit des Privacy-Shield-Beschlusses 2016/1250 anhand der Anforderungen der DSGVO auf die Achtung des Privat- und Familienlebens, den Schutz personenbezogener Daten und das Recht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz von Betroffenen. Hier kommt der EuGH mit dem Urteil vom 16.07.2020 (Az: C311/18 – Veröffentlichung 
Mit Ausarbeitung und Verabschiedung des Branchenspezifischen Sicherheitsstandards für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus (B3S Krankenhaus) ist die DIN EN 80001-1 wieder verstärkt in den Fokus gerückt: Der B3S nennt sie neben der DIN ISO/IEC 27001 als einen der beiden Ansätze zum Risikomanagement: Es muss eine „Risikomanagementmethode beim Einsatz von Medizinprodukten in einem IT-Netzwerk […] gemäß DIN EN 80001-1“ festgelegt werden.