Mit dem Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (PDSG) und dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurden durch das BMG Impulse gesetzt, die Digitalisierung schrittweise flächendeckend in der Versorgung zu etablieren. Hierfür treibt das BMG den dafür notwendigen Wandel in den Strukturen der Gesundheitsversorgung mit unvermindert hoher Dynamik vor – Gesetzte werden quasi im monatlichen Rhythmus erlassen. So wurden bspw. die digitale Infrastruktur für das Gesundheitswesen (Telematikinfrastruktur) weiter ausspezifiziert und die elektronische Patientenakte (ePA) als Kernelement der digitalen medizinischen Anwendungen etabliert. Insgesamt – auch mit den Regelungen zu den Digitalen Gesundheitsangeboten, zum E-Rezept, zur Telemedizin und zum Forschungsdatenzentrum – wurden Impulse für eine Reihe digitaler medizinischer Anwendungen gelegt.
Im Hinblick auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Gesundheitswesen und in der Pflege soll mittels der Digitalisierung eine effiziente und qualitativ gute Versorgung der Versicherten sichergestellt werden. Das BMG hat hierzu einen iterativen Ansatz gewählt: gesetzliche Regelungen werden fortlaufend an aktuelle Entwicklungen angepasst, ausgebaut und um neue Ansätze ergänzt. Durch das BMG wird die digitale Transformation in den Strukturen der Gesundheitsversorgung als dynamischer Prozess verstanden, der die Entwicklungen in Technologien und Gesellschaft stetig aufnimmt und in geeignete Maßnahmen übersetzt. Weiterlesen →





Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich der Frage angenommen, wie weit ausreichende Garantien für ein angemessenes Datenschutzniveau bestehen, wenn personenbezogener Daten in einem Drittland unter dem EU-US Privacy Schield und der EU-Standardvertragsklauseln verarbeitet werden. Der EuGH prüfte die Gültigkeit des Privacy-Shield-Beschlusses 2016/1250 anhand der Anforderungen der DSGVO auf die Achtung des Privat- und Familienlebens, den Schutz personenbezogener Daten und das Recht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz von Betroffenen. Hier kommt der EuGH mit dem Urteil vom 16.07.2020 (Az: C311/18 – Veröffentlichung 