Der Prozess der Antragstellung ist im Wesentlichen in § 14a Absatz 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) beschrieben. Die Entscheidung über eine Förderung nach dem Krankenhauszukunftsfonds beginnt mit der Bedarfsanmeldung des Krankenhausträgers gegenüber dem jeweiligen Land. Mithilfe dieser Bedarfsanmeldung sollen die Krankenhausträger gegenüber den jeweiligen Ländern geplante Digitalisierungs- und Modernisierungsvorhaben und insbesondere die notwendigen Finanzmittel benennen.
Das Land trifft sodann die Entscheidung, für welche Vorhaben eine Förderung beim BAS beantragt werden soll. Vorgesehen ist, dass das Land den Förderantrag binnen drei Monaten ab der Bedarfsanmeldung durch den Krankenhausträger beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zu stellen hat. Anträge können bis zum 31. Dezember 2021 beim BAS gestellt werden. § 22 Absatz 2 KHSFV sieht vor, welche Unterlagen bei der Antragstellung für den jeweiligen Fördertatbestand beizufügen sind.
Folgend ein kurzer Überblick mit einer Zusammenfassung des Antragsprozess und dem bisher veröffentlichten Antragsverfahren der zuständigen Länder. Weiterlesen →




