18. November 2020
von Synagon
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Krankenhauszukunftsfonds: Unterlagen für die Bedarfsmitteilung vom Bundesamt für soziale Sicherung veröffentlicht

Das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) hat heute das Formblatt für die Bedarfsmitteilung veröffentlicht. Hiermit soll die Anmeldung eines Förderbedarfs aus dem Krankenhaus-Zukunftsfonds gemäß §14 A Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Verbindung mit §19 ff. Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) erfolgen. Der Antragsteller kann aus den geforderten Angaben sich ein Bild machen, welche Informationen vom BAS gefordert werden.

Ein Einreichen der Bedarfsmitteilung ist allerdings unter Umständen noch nicht möglich: Erst wenn auch die zuständige Landesbehörde ihre Version der Bedarfsmitteilung veröffentlicht und die entsprechenden Kontaktinformationen herausgegeben hat, kann eine Bedarfsmitteilung eingereicht werden. Liegt dieses jedoch noch nicht vor, so muss eine Veröffentlichung durch die zuständige Landesbehörde zunächst noch abgewartet werden. Beispielsweise für Nordrhein-Westfalen liegen diese Information noch nicht vor, sollen aber im Laufe des Novembers, spätestens im Dezember, veröffentlicht werden. Bis dahin heißt das: Antrag vorbereiten und abwarten!

Quelle: Bundesamt für Soziale Sicherung

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4. September 2020
von Synagon
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Kabinett beschließt Investitionsprogramm für Krankenhäuser

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Gesetzentwurf für das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) vorgelegt, demzufolge Kliniken im Rahmen des „Zukunftsprogramms Krankenhäuser“ aus einem bis zu drei Milliarden Euro umfassenden Budget Fördermittel beantragen können. (Link) Diesem Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett am 02. September zugestimmt. Somit wird der Bund drei Milliarden Euro mit dem Ziel bereitstellen, dass Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, in die Digitalisierung und in ihre IT-Sicherheit investieren können. Zusätzlich dazu sollen die Länder weitere Investitionsmittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt.

Antrag auf Förderbedarf

Die Krankenhausträger melden ihren Förderbedarf, unter Angabe insbesondere des Vorhabens und der Fördersumme, unter Nutzung der vom Bundesamt für Soziale Sicherung bereitgestellten, bundeseinheitlichen Formulare bei den Ländern an. Hier ist zu beachten, dass die Länder weitere Anforderungen an die Ausgestaltung der Förderanträge der Krankenhausträger festlegen können. Die Länder, bei länderübergreifenden Vorhaben die betroffenen Länder gemeinsam, treffen die Entscheidung innerhalb von drei Monaten, für welche Vorhaben eine Förderung beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragt werden soll. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht und die Länder werden die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel prüfen.

Auf der Internetseite vom Bundesministerium für Gesundheit werden wichtigsten Regelungen aber auch die Details beschrieben: Link

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24. August 2020
von Synagon
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) legt Krankenhauszukunftsgesetz vor

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Gesetzentwurf für das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) vorgelegt, demzufolge Kliniken im Rahmen des „Zukunftsprogramms Krankenhäuser“ aus einem bis zu drei Milliarden Euro umfassenden Budget Fördermittel beantragen können. Mit dem Gesetzesentwurf wird das Ziel angestrebt, dass die Krankenhäuser verstärkt in Digitalisierung investieren und diese weiter ausbauen. Denn im Gegenzug zur Finanziellen Förderung werden konkrete Fortschritte im Bereich der digitalen Infrastruktur und der IT-Sicherheit erwartet.

Was wird gefördert?

Der Entwurf des Gesetzes für ein Zukunftsprogramm für Krankenhäuser sieht vor, dass Projekte für eine modernere und bessere investive Ausstattung für Krankenhäuser gefördert werden. Hierzu sollen moderne Notfallkapazitäten als auch eine bessere digitale Infrastruktur zur besseren internen und auch sektorenübergreifenden Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik und Dokumentation zählen. Zusätzlich sollen die regionalen Versorgungsstrukturen gestärkt werden. Weiter wird das Ziel verfolgt, dass mit Investitionen die IT- und Cybersicherheit gestärkt werden: Mindestens 15 Prozent der für die Förderung eines Vorhabens beantragten Mittel sind für Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit zu verwenden. Gefördert werden können aus den Mitteln des Krankenhauszukunftsfonds auch Vorhaben von Hochschulkliniken. Weiterlesen →

5. August 2020
von Synagon
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Städtisches Klinikum Dessau testet Service-Roboter

Auf den Gängen des Städtisches Klinikum Dessau könnte es passieren, dass man auf einen autonomen Serviceroboter mit dem Namen „Relay“ triff. Relay soll für drei Wochen im Klinikum „ein Praktikum absolvieren“ und übernimmt dabei Botengänge und Kleintransporte. Dabei sollen Kleinteile aus dem Wirtschaftslager, z. B. Medikamente, auf Station oder Proben in das Labor gebracht werden.

Der 13. IERA-Award Gewinner Butler-Roboter „Relay“ erledigt seine Botengänge vollkommen selbständig. Dank künstlicher Intelligenz und Sensortechnologie kann sich „Relay“ dabei in öffentlichen Räumen bewegen, selbständig Fahrstühle bedienen und sicher um Personen und Hindernisse herum navigieren. Weiterlesen →

24. Juli 2020
von Synagon
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Digitalisierung im Gesundheitswesen: Krankschreibung per Video erlaubt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (kurz G-BA) hat weitere Möglichkeiten zum Einzug der Digitalisierung in Arztpraxen auf den Weg gebracht und beschlossen, dass Ärzte Patienten über Videosprechstunden krankschreiben können. Schon während der Corona-Pandemie konnten Patienten sich unter bestimmten Voraussetzungen telefonisch krankschreiben lassen (Link Artikel). Ziel war es, dass das Ansteckungsrisiko minimiert wird. Allerdings handelte es sich um eine Sonderregelung, welche zeitlich bis zum 31. Juni begrenzt war.

Voraussetzungen für die Krankschreibung

Eine Krankschreibung über die Videosprechstunde ist mit einigen Voraussetzungen verknüpft. So muss der Patient der behandelnden Arztpraxis bekannt sein und im Vorfeld bereits bei dem Arzt durch einen persönlichen Besuch vorstellig gewesen sein. Die Dauer im Fall einer erstmaligen Krankschreibung ist auf sieben Tage begrenzt.

„Entscheidend ist, dass die Patientin oder der Patient in der Praxis bekannt ist. Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen“, detailliert Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied beim G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen, die Voraussetzungen in der Pressemitteilung vom G-BA.

Mit demselben Beschluss setzte der G-BA noch weitere Änderungen in Richtung Digitalisierung an der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie um: Ab dem 1. Januar 2021 wird die Ausfertigung der AU-Bescheinigung für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt. Damit setzt der G-BA einen Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) um. Weiterlesen →

22. Juli 2020
von Synagon
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„Digital jetzt“ – Förderung für kleine und mittlere Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit der Förderungsrichtlinie „Digital jetzt“ kleine und mittlere Unternehmen bei ihren Investitionen in digitale Technologien und in die Qualifizierung der Mitarbeiter. Das BMWi unterstützt damit Unternehmen, welche in die Digitalisierung einsteigen oder diese ausbauen wollen. Ziel des BMWi ist die Förderung der wirtschaftlichen Chancen durch Digitalisierung. Denn digitale Technologien ermöglichen neue Geschäftsmodelle, optimierte und intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse und eine bessere Vernetzung im Unternehmen sowie zu Kunden und Kooperationspartnern wie auch Lieferanten. Damit die neuen Technologien ausgebaut und angewandt werden können, sind qualifizierte Mitarbeiter mit ein entscheidender Faktor, weshalb auch deren Qualifizierung durch das BMWi gefördert wird. Mit dem Förderungsprogramm „Digital jetzt“ unterstützt das BMWi beide Aspekte: Investition in digitale Technologien sowie die Qualifizierung der Mitarbeiter. Weiterlesen →

20. Juli 2020
von Synagon
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EuGH fällt Urteil zum EU-US Privacy Shield und den EU-Standardvertragsklauseln

EuGH fällt Urteil zum EU-US Privacy Shield und den EU-StandardvertragsklauselnDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich der Frage angenommen, wie weit ausreichende Garantien für ein angemessenes Datenschutzniveau bestehen, wenn personenbezogener Daten in einem Drittland unter dem EU-US Privacy Schield und der EU-Standardvertragsklauseln verarbeitet werden. Der EuGH prüfte die Gültigkeit des Privacy-Shield-Beschlusses 2016/1250 anhand der Anforderungen der DSGVO auf die Achtung des Privat- und Familienlebens, den Schutz personenbezogener Daten und das Recht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz von Betroffenen. Hier kommt der EuGH mit dem Urteil vom 16.07.2020 (Az: C311/18 – Veröffentlichung hier) zum Schluss, dass der Zugriff von amerikanischen Behörden auf die Daten, welche aus der Union in dieses Drittland übermittelt werden, nicht dergestalt geregelt ist, dass ein gesetzlicher Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen in der EU sichergestellt ist.

Damit hat der EuGH das EU-US Privacy Shield als Nachfolgeregelung für das Safe Harbor Abkommen für ungültig erklärt. Dies hat zur Konsequenz, dass Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter ab dem 16.07.2020 keine personenbezogenen Daten mehr auf Basis des EU-US Privacy Shields an Empfänger in den Vereinigten Staaten übermitteln dürfen. Somit besteht ein dringender Handlungsbedarf für Verantwortliche, welche auf Basis des EU-US Privacy Shields Daten in die Vereinigten Staaten übermitteln. Weiterlesen →

7. Juli 2020
von Synagon
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Kon­junk­tur­pro­gramm der Bundesregierung im Gesundheitswesen

Das von der Bundesregierung im Juni beschlossene Konjunkturpaket unterstützt und stärkt die Zukunftsfähigkeit des Gesundheitswesens. Der Bund legt ein „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ auf, das notwendige Investitionen von Krankenhäusern fördert.

Wir unterstützen Sie bezüglich der Beantragung von Geldern aus dem (erweiterten) Strukturfonds – für die Verbesserung Ihrer digitale Infrastruktur, Versorgung, Ablauforganisation und Kommunikation und bei Investitionen in die IT- und Cybersicherheit.

Welche Schwerpunkte im Einzelnen das Konjunkturprogramm beinhaltet, finden Sie auf der Internetseite vom Bundesministerium der Finanzen: Kon­junk­tur­pro­gramm (externer Link).

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19. Juni 2020
von Synagon
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Sommer-Camp im digitalen Livestream und in Präsenz

Die Entscheiderfabrik 2020 zeigte auf dem Sommer-Camp 2020 vom 15.-15.06.2020 die Potentiale von Digitalisierungsprojekten nach dem Motto „Unternehmenserfolg durch Nutzen stiftende Digitalisierungsprojekte“ auf. In diesem Jahr in einem etwas anderem Format: Im digitalen Livestream und in Präsenz. Neben der Vorortpräsenz der Teilnehmer am Sommer-Camp war auch ein wesentlicher Teil der Projektteilnehmer elektronisch zugeschaltet – sei es in den einzelnen Workshops, in denen die Projekte weiter ausgearbeitet wurden, oder bei den 3 Präsentationen der (Teil-)Ergebnisse. Insbesondere das von Dr. Zimolong geleitete Team war, bis auf Dr. Zimolong selbst, ausschließlich remote hinzugeschaltet. Weiterlesen →

15. Juni 2020
von Synagon
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Einführung eines Risikomanagements gemäß DIN EN 80001-1 in den Bundeswehrkrankenhäusern

Mit Ausarbeitung und Verabschiedung des Branchenspezifischen Sicherheitsstandards für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus (B3S Krankenhaus) ist die DIN EN 80001-1 wieder verstärkt in den Fokus gerückt: Der B3S nennt sie neben der DIN ISO/IEC 27001 als einen der beiden Ansätze zum Risikomanagement: Es muss eine „Risikomanagementmethode beim Einsatz von Medizinprodukten in einem IT-Netzwerk […] gemäß DIN EN 80001-1“ festgelegt werden.

Im Systemverbund der fünf Bundeswehrkrankenhäuser wird ein Risikomanagement für IT-Netzwerke mit Medizinprodukten entsprechend DIN EN 80001-1 eingeführt. In einem iterativen Vorgehen wurden Prozesse und Werkzeuge entwickelt, die anhand konkreter Referenzsysteme bzw. -prozesse evaluiert und weiterentwickelt worden sind. Dabei wurden eine standardisierte Vorgehensweise entwickelt und über Systemgrenzen hinweg vergleichbare Risiken identifiziert.

Die DIN EN 80001-1 stellt einen wichtigen Baustein im Aufbau eines ISMS-Risikomanagement zur Erfüllung der Anforderungen nach B3S Krankenhaus dar. Die mit der DIN EN 80001-1 formulierten Schutzziele Safety und Wirksamkeit lenken den Fokus auf die Auswirkungen von Ereignissen auf Patienten, Anwender und Dritte sowie die Behandlung – tatsächlich im Kontext der Digitalisierung ein sehr wichtiger Aspekt. Die Standardisierung der Vorgehensweise und Werkzeuge zeigt zudem, dass im Systemverbund BwKrhs gleiche Verfahren, auch wenn sie mit unterschiedlichen Geräten angewendet werden, zwischen den Häusern vergleichbare Risiken aufzeigen.

Oberstleutnant Ralf Beyer der Bundeswehr und Geschäftsführer der Synagon GmbH Dr. Andreas Zimolong stellen in ihrem Onlinevortrag die Einführung des Risikomanagements gemäß DIN EN 80001-1 in den Bundeswehrkrankenhäusern vor. Das Video-on-demand-Angebot ist für registrierte Nutzer verfügbar: Link zum Video

Die DMEA sparks findet vom 16. bis 18. Juni 2020 exklusiv im Internet statt. Zur Teilnahme müssen Sie sich nur noch registrieren. Mit Ihrer Registrierung haben Sie dann schon den wichtigsten Schritt für Ihre Teilnahme getan. Am 16. Juni erhalten Sie noch vor dem offiziellen Start des Programms um 09:00 Uhr per Mail den Link zum Stream sowie Ihre Zugangsdaten – und sind damit startklar für die DMEA sparks.

Registrierung: Digitale Anmeldung