15. Januar 2015
von Synagon
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Normungs-Roadmap „Mobile Diagnostiksysteme“ veröffentlicht

 

notfallambulanzEine gemeinsame Expertengruppe zusammengesetzt aus der Deutschen Kommission Elektrotechnik im VDE (DKE) und der Deutschen Gesellschaft für Biomedizinische Technik im VDE (VDE|DGBMT) erarbeitete und veröffentlichte Ende 2014 die erste Deutsche Normungs-Roadmap für mobile Diagnostiksysteme.

Mobile Diagnostikgeräte werden im Zusammenhang des „Point-of-Care-Testing“ (POCT) eingesetzt und gewinnen dann an Bedeutung, wenn diagnostische Werte unmittelbar z.B. bei einem Notarzteinsatz oder in der Notfallambulanz zur Verfügung stehen sollen.

Die technologischen und regulatorischen Anforderungen an die Inverkehrbringung dieser Geräte müssen hierbei in besonderer Weise betrachtet werden. Auch die Integration in die IT-Umgebung (DIN EN 80001-1), der Datenschutz und die Organisationsprozesse der medizinischen Einrichtung stellen eine besondere Herausforderung dar.

Hilfestellung bietet die Deutsche Normungs-Roadmap.

13. Januar 2015
von Synagon
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Sichere dynamische Vernetzung in Operationssaal und Klinik

op-teamAuf Grund der immer stärker werdenden Vielfalt von softwaregesteuerten Medizinprodukten erarbeitet das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Leuchtturmprojekt OR.NET Mechanismen und Lösungen für eine sichere, dynamische und interoperable Integration von Medizingeräten untereinander, und mit angrenzenden medizinischen IT-Systemen.

Basierend auf den in den Vorgängerprojekten entwickelten Ansätzen zur modularen und dynamischen Vernetzung von Medizinprodukten im OP und basierend auf dem Paradigma einer serviceorientierten Architektur (SOA), ist das Ziel des Vorhabens, die Entwicklung von zertifizierbaren, dynamischen, herstellerunabhängigen Vernetzungsmöglichkeiten bestehender und zukünftiger Geräte sowie Softwarelösungen im medizinischen Umfeld.

Nähere Informationen zum Projekt und den einzelnen Teilprojekten wurden kürzlich in einer Infobroschüre veröffentlicht.

12. Januar 2015
von Synagon
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Das vernetzte Krankenhaus – Ein Interview mit Dr. Zimolong

ebusiness-conceptFür seinen Artikel in dem Technologie Magazin „VDE Dialog“ sprach Philipp Grätzel von Grätz mit einigen Experten des Projekts OR.NET zum Thema Vernetzung computergesteuerter Medizingeräte im OP und anderen Bereichen des Krankenhauses.

Neben seinen Erfahrungen aus dem Forschungsprojekt konnte Dr. Andreas Zimolong in diesem Interview auch aus der Sicht des Krankenhauses berichten. Als Berater und Interims-IT-Leiter bei den Hochtaunus-Kliniken in Bad Homburg und Usingen beschäftigt er sich im täglichen Alltag mit der Frage, wie man Medizinprodukte sinnvoll und vor allem sicher ins Netzwerk einbindet.

Den gesamten Artikel zum Thema und die Aussagen der Interviewpartner finden sie unter folgendem Link. …mehr

17. Dezember 2014
von Synagon
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Gesamtschule Kohlscheid – Spende für die Robotik AG

gesamtschule-kohlscheidDie Entwicklung und Umsetzung zukunftsweisender Projekte bestimmen den täglichen Alltag in der Technologieberatung von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft. Was liegt da näher, als in die Bildung unserer Kinder zu investieren?

Gemeinsam mit ihrer Schulleiterin Frau Onkels und dem Vorsitzenden des Fördervereins Herr Pick freuten sich die Schüler der Arbeitsgemeinschaft Robotik/Informatik über neue Lego-Mindstorm Bausätze und die entsprechende Software zur Programmierung der Roboter.

Die Synagon GmbH und die promedtheus AG freuen sich, den Schulalltag der AG-Teilnehmer und der Lehrer auf diese Weise bereichern zu können. Überreicht wurde die Spende durch Herrn Dr. Zimolong am Tag der offenen Tür der Gesamtschule. Gespannt auf die neuen Bauteile und mit viel Spaß gingen die Schüler  zugleich ans Werk und zeigten den interessierten Besuchern, was mit diesen Arbeitsmaterialien alles möglich ist.

Foto: B. Onkels – Schulleiterin, Dr. A. Zimolong – Synagon GmbH, J. Pick – Vorsitzender des Fördervereins

28. August 2014
von Synagon
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Die E-Mail Adresse im Impressum muss eine Kommunikation sicherstellen

datenschutzDie Klage der Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBZ) gegen Google wurde entschieden: „Google darf Verbrauchern, welche sich über das Kommunikationsmedium E-Mail an die von Google im Impressum angegebene Support-Adresse wenden, nicht die Kommunikation über E-Mail verweigern“. Auch wenn das Urteil vom 28. August (Az. 52 O 135/13) noch nicht rechtskräftig ist, so ist dieses ein eindeutiger Hinweis an Unternehmen, dass die Erreichbarkeit und unmittelbare Kommunikation sichergestellt werden muss.

Was ist passiert? Ein Google-Nutzer hat sich an den Google-Support über die im Impressum hinterlegte E-Mail Adresse gewendet. Eine Antwort von Seiten Google kam prompt. Allerdings nur in Form einer sichtlich automatisch generierten E-Mail, welche den Hinweis enthielt: „Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können.“

Dieses ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bundesverband ein Verstoß gegen das Telemediengesetz. Das Telemediengesetz besagt unter §5 „Allgemeine Informationspflichten“, dass ein Betreiber einer Internetseite dazu verpflichtet ist, eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, zu ermöglichen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es ist nicht bekannt, ob Google gegen dieses Urteil Widerspruch einlegen wird.

Schlussbemerkung

Angaben von E-Mail Adressen, ob Im Impressum oder auch an anderer Stelle auf einer Internetseite, führen automatisch zu einem sintflutartigen Eingang an Spam-Mails. Auch ist die Gefahr groß, dass durch eine über E-Mail gestellte Anfrage Phishing-Mails und Viren eingeschleust werden. Effektiv zwischen Kundenmails und Spam zu unterscheiden ist eine technische Herausforderung. Vor diesem Hintergrund ist verständlich, dass Anfragen über den direkten E-Mail Kontakt ignoriert werden – rechtens ist es aber nicht!

10. August 2014
von Synagon
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Offene Mailverteiler mit vielen Empfängern – ein Datenschutzverstoß!

datenschutzInformationen sollen an viele Personen verteilt werden und das am Besten schnell und möglichst einfach. Die Wahl fällt oft auf die Nutzung des elektronischen Weges via E-Mail Verteiler. Anstatt aber die Empfänger zu verbergen, werden schnell die Empfänger der E-Mail in das „An-Feld“ eingetragen. Das Eintragen der Empfänger in das „An-Feld“ führt aber dazu, dass alle Empfänger im Klartext sehen können, wer diese E-Mail zusätzlich erhalten hat.

Wer hat nicht bereits E-Mails erhalten, bei denen das „An-Feld“ mehrere Zeilen groß und ein Ausdruck dieser E-Mail mehrerer Seiten nur Empfänger-Adressen enthalten haben? Dass hier ein Datenschutzverstoß vorliegt, welcher mit einem Bußgeld belegt werden kann, ist den Wenigsten bewusst.

Wieso ein Datenschutzverstoß?

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 3 Abs.1 BDSG) sind E-Mail Adressen personenbezogenen Daten, welche schutzbedürftig sind. E-Mail-Adressen sind ein personenbezogenes Datum, wobei die E-Mail-Adresse nicht zwingend aus Vor- und Nachnamen bestehen muss. Eine E-Mail-Adresse ist bereits einem personenbezogenem Datum zugeordnet, wenn sie einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden kann oder auch eine solche Zuordnung mittelbar erfolgen kann.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 4 Abs. 1 BDSG) dürfen personenbezogene Daten nur an Dritte übermittelt werden, wenn eine ausdrückliche Einwilligung oder eine gesetzliche Grundlage vorliegt. Wenn jedoch weder eine Einwilligung, noch eine gesetzliche Grundlage vorliegen, ist die Nutzung eines offenen Mailverteilers datenschutzrechtlich nicht zulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein solches Bußgeld wurde durch das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) gegenüber einer Mitarbeiterin verhängt, die durch einen offenen Mailverteiler personenbezogene E-Mail Adressen einem großen Personenkreis übermittelt hat.

Die Lösung ist einfach!

Sollen Informationen an mehrere Empfänger übermittelt werden, so ist die Nutzung des offenen Mailverteilers zwingend zu unterlassen. Anstatt die E-Mail Adressen in das „An-Feld“ oder „CC-Feld“ einzutragen, sollte das „BCC-Feld“ genutzt werden, welches für Blindkopie steht (Blind Carbon Copy). Bei einer Blindkopie kann keiner der Empfänger erkennen, an wen diese E-Mail noch gegangen ist.

3. April 2013
von Synagon
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OR.net: Abschied von Insellösungen

Forschungsprojekt OR.NET
In dem Projekt werden standardisierte Lösungen für eine sichere und dynamische Vernetzung von Medizingeräten und IT-Systemen im Operationssaal und in der Klinik erarbeitet.

Die Forderung nach einer umfassenden Vernetzung in der Medizin wird zunehmend stärker. Dies erfordert die Integration und Kommunikation der eingesetzten Geräte und Systeme. Medizingeräte sollen intraoperativ mitein ander kommunizieren können und mit angrenzenden IT-Systemen, wie einem Krankenhausinformationssystem (KIS) oder einem PACS (Picture Archiving and Communication System), integriert werden. Daraus ergeben sich zahlreiche Herausforderungen. Derzeit sind Medizingeräte oft nur eingeschränkt oder gar nicht interoperabel. Einige Hersteller bieten proprietäre, in sich geschlossene Systemlösungen für den Einsatz im Operationssaal an. Diese Ansätze haben jedoch häufig nur einen geringen Interoperabilitätsgrad und schränken dadurch die Geräteauswahl ein.

Der vollständige Artikel aus dem Ärzteblatt ist als PDF-Dokument unter dem folgenden Link veröffentlicht: Abschied von Insellösungen (PDF-Dokument)