Muster eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrags im Gesundheitswesen

 

DatenschutzDer verbandsübergreifende Arbeitskreis für Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheits- und Sozialwesen veröffentlicht ein kommentiertes Muster eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrags.

Dieses Vertragsmuster soll die besonderen Belange im Gesundheitswesen berücksichtigen und praxisorientiert auf den Datenschutz bei der Einbindung von Dienstleistern, welche Zugriffe auf sensible Patientendaten haben können, im Gesundheitsbereich hinwirken.

 

Der verbandsübergreifende Arbeitskreis

  • Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V., (Arbeitskreis „Medizin“)
  • Bundesverband Gesundheits-IT e. V., bvitg
  • Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V., GMDS (Arbeitsgruppe „Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“)
  • Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V., GDD (Arbeitskreis „Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheits- und Sozialwesen“)

Alle Materialien sind auf den Internetseiten der Verbände verfügbar:

Was ist eine Auftragsdatenverarbeitung
Die Auftragsdatenverarbeitung (Abkürzung: ADV), im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister im Auftrag einer verantwortlichen Stelle. Der § 11 des Bundesdatenschutzgesetztes beschreibt im Detail welche Rechte, Pflichten und Maßnahmen in einem solchen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu treffen sind.

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