Blockchain im Gesundheitswesen

Der Höhenflug des Bitcoin hat auch die zugrunde liegende Technologie verstärkt in den Fokus gerückt. Der Blockchain werden wundersame Dinge zugeschrieben, ein üblicher Effekt für aufstrebende Technologien gemäß dem Gartner Hype Cycle. Dort hat die Blockchain zwar den Peak of Inflated Expectations bereits überschritten und befindet sich auf dem Weg ins Tal der Enttäuschungen, aber im Gesundheitswesen beginnt die technologische Entwicklung bekanntlich etwas langsamer.

Aber was könnte das Potenzial der Blockchain im Gesundheitswesen sein? Unzweifelhaft ermöglicht es die Blockchain, Informationen dauerhaft für alle nachvollziehbar abzulegen. Ersteres durch Verschlüsselung, letzteres durch das dezentrale Speichern der Blockchain bei jedem Akteur. Beides zusammen genutzt für die Speicherung von Transaktionen bildet die Basis für Bitcoin und andere Kryptowährungen.

Übertragen auf Patientendaten sieht es so aus, als ließen sich damit zwei aktuelle Herausforderungen lösen: Die Verfügbarkeit aller zu einem Patienten gehörenden Daten bei allen am Behandlungsprozess beteiligten, inklusive dem Patienten. Und gleichzeitig die Sicherstellung von Datensicherheit durch die Verschlüsselung.

Die Blockchain-Technologie spiele hier ihr Können aus: Sie stelle Interoperabilität zwischen Netzwerken her und erlaube sicheren Datentransport über Grenzen hinweg – seien es lokale Begrenzungen oder Grenzen zwischen unterschiedlichen IT-Systemen.

Diese von der Ärztezeitung zitierte Ansicht wurde von Denis Baranov, Chefberater beim Technologieberatungsunternehmen Dataart, auf der Fachmesse Xpomet in Leipzig geäußert.

Nur wie wird dabei der Datenschutz sichergestellt, also konkret sichergestellt, dass nur Berechtigte Personen die Patientendaten lesen? Ist es für die Funktion der Blockchain nicht essentiell, dass jeder alles auf der Blockchain lesen kann? Sobald aber auch nur eines der grundlegenden Prinzipien – jeder liest alles und Daten können aus der Blockchain nicht gelöscht werden – aufgeben, steht die gesamte Wirkweise in Frage. Das Prinzip der Un-Löschbarkeit bringt noch ein weiteres Problem mit sich: Gerade steht die EU-Datenschutz-Grundverordnung vor der Tür und mit ihr der Artikel 17, welcher ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten mit sich bringt. Wie soll das bei einer Technologie umgesetzt werden, deren Kernziel gerade die Vermeidung einer Datenlöschung ist? Genau dies droht jetzt sogar den Bitcoin zu Fall zu bringen, in dessen Blockchain Links auf kinderpornografisches Material gefunden worden ist (Link). Andererseits gibt es technologisch bedingte Bereinigungen der Bitcoin Blockchain, bei der ganze Datenblöcke gelöscht werden (Link).

Gute Voraussetzungen für Transport und Aufbewahrung von Patientendaten sind das nicht. Auch wenn den vorhandenen Technologien und Standards, allen voran IHE, nicht der Hauch des Fantastischen umweht – die notwendigen Voraussetzungen für einen regel- und gesetzeskonformen Austausch von Patientendaten im Gesundheitswesen mit Beteiligung des Patienten sind vorhanden. Die Akteure müssten sich nur einigen.

Kommentare sind geschlossen.