Eine besondere Herausforderung für digitale Produkte stellen die datenschutzrechtlichen Anforderungen für Entwickler und Anbieter dar. Dieses gilt nicht erst, seitdem die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten ist. Im Bereich der Gesundheitswirtschaft werden sensible und damit umfassend schützenswerte Gesundheitsdaten verarbeitet. Diesen Schutzbedarf müssen Anbieter von digitalen Produkten berücksichtigen und datenschutzkonform umsetzen.
Mit der Orientierungshilfe zum Datenschutz für Gesundheitsdaten formuliert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) Anforderungen an Anbieter von digitalen Produkten, welche Gesundheitsdaten verarbeiten. Dabei wird der Begriff der Gesundheitsdaten sehr weit ausgelegt: “Auch das Lichtbild einer Person kann ein Gesundheitsdatum sein, beispielsweise wenn daraus hervorgeht, dass die betroffene Person eine Brille trägt.” Ob sich solch eine weite Auslegung auch bei einer juristischen Auslegung halten lässt, ist fraglich. Aber auch bei einer engeren Auslegung sind sehr viele digitale Produkte im Fokus dieser Orientierungshilfe. Weiterlesen →