Die Speicherung und Übertragbarkeit von Daten über alle Schnittstellen hinweg stellt alle Beteiligten aus dem Gesundheitswesen vor große Herausforderungen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bringt hierzu noch einmal neue Anforderungen ein – Krankenhäuser könnten nun zur Anbindung einer vom Patienten geführten elektronischen Akte verpflichtet werden. Welche Anforderungen auf Kliniken zukommen und wie wichtig eine standardisierte Schnittstellen ist, damit ein Krankenhaus das sich aus der DSGVO ergebende Recht auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem Patient erfüllen kann, zeigt der folgende Artikel auf: Bibliomed-Medizinische Verlagsgesellschaft mbH