Die Speicherung und Übertragbarkeit von Daten über alle Schnittstellen hinweg stellt alle Beteiligten aus dem Gesundheitswesen vor große Herausforderungen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bringt hierzu noch einmal neue Anforderungen ein – Krankenhäuser könnten nun zur Anbindung einer vom Patienten geführten elektronischen Akte verpflichtet werden. Welche Anforderungen auf Kliniken zukommen und wie wichtig eine standardisierte Schnittstellen ist, damit ein Krankenhaus das sich aus der DSGVO ergebende Recht auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem Patient erfüllen kann, zeigt der folgende Artikel auf: Bibliomed-Medizinische Verlagsgesellschaft mbH






Am 16. und 17.05.2018 tagten zum 7. Mal die Entscheiderfabrik Fachgruppen „IT-Benchmarking, Datenschutz und ECM-Systeme und IHE“, diesmal zum Thema “Die richtige Information zur richtigen Zeit – Clinical Data Decision Support (CDDS), d.h. die optimale Vereinigung von Big Data Tools & Semantik Fähigkeiten zur Daten-Interpretation und Entscheidungsunterstützung!“.
