Die Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (IOP-Governance-Verordnung – GIGV) vom 7. Oktober 2021 tritt in Kraft. Die Verordnung soll gewährleisten, dass die Herstellung von Interoperabilität im Gesundheitswesen ganzheitlich fortgeführt wird. „Zweck dieser Verordnung ist es, durch die Errichtung einer Koordinierungsstelle die Voraussetzung für die Förderung von Interoperabilität informationstechnischer Systeme und die vernetzte Zusammenarbeit von Leistungserbringern zu schaffen.“, heißt es in der Zweckbestimmung der Verordnung.
Konkret werden in der Verordnung die folgenden Themen festgelegt:
- Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle von Seiten der gematik GmbH zur Herstellung von Interoperabilität im Gesundheitswesen. Wesentliche Aufgaben dieser Koordinierungsstelle sind unter anderen: Identifikation und anlassbezogene bzw. turnusmäßige Fortschreibung der Bedarfe von Anforderungen, Richtlinien und Leitlinien von technischen, semantischen und syntaktischen Standards, Profilen und Leitfäden.
- Einrichtung eines Expertengremiums zur Förderung der Interoperabilität und von offenen Standards und Schnittstellen im Gesundheitswesen. Dieses Expertengremium soll die Koordinierungsstelle fachlich in ihren Aufgaben unterstützen.
- Schaffung und Festlegung von Anforderungen der notwendigen Arbeitsstrukturen in Form von Arbeits- und Expertenkreise.
- Empfehlung und damit Schaffung einer Verbindlichkeit zum Einsatz von Standards, Profilen und Leitfäden für informationstechnische Systeme im Gesundheitssektor.
- Betrieb und Pflege einer öffentlich zugänglichen Wissensplattform zur Förderung der Interoperabilität zwischen informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen.
Externe Links
Link auf die Verordnung „Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung“ (Stand 07.10.2021)
Interoperabilität 2.0 auf Basis der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung