Fördervolumen
Das Gesamtvolumen des Krankenhauszukunftsfonds beträgt 3 Mrd. Euro (§ 14a Abs. 1 Satz 1 KHG) zzgl. 1,3 Mrd. Euro der Länder und / oder der Krankenhausträger. Aufgrund der Aufteilung nach dem Königsteiner Schlüssel werden Plankrankenhäuser in Nordrhein-Westfalen von den Bundesmitteln rund 630 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, welche das Land NRW aufgrund der Verpflichtung zur Kofinanzierung mit 270 Mio. Euro auf insgesamt 900 Mio. Euro aufstockt.
Förderberechtigte Krankenhäuser
Förderberechtigt sind grundsätzlich nur Krankenhäuser, die im Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen sind (§ 8 KHG, §§ 12 ff. KHGG NRW). Vorhaben von Hochschulkliniken und Vorhaben, an denen Hochschulkliniken beteiligt sind, können ebenfalls gefördert werden – wobei die Förderung der Hochschulkliniken die Gesamtsumme vom 90 Mio. EURO nicht übersteigen darf.
Verteilungsverfahren
- Für Universitätskliniken sind rund 10% der Gesamtsumme reserviert.
- Für nicht-universitäre Krankenhäuser, welche die Angebote der Virtuelles Krankenhaus NRW gGmbH nutzen, werden 10% der Gesamtsumme reserviert. Die VKh GmbH ist allerdings gerade erst gegründet worden und verfügt daher noch nicht über die notwendige Infrastruktur, alle interessierten Krankenhäuser mit der entsprechenden
- 80% der Gesamtsumme werden den nicht-universitären Plankrankenhäusern zur Verfügung gestellt. Diese 720 Mio. EURO werden unter den Krankenhäusern nach den Regeln des Verteilmechanismus der Pauschalen nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW in Verbindung mit der Verordnung über die pauschale Krankenhausförderung (PauschKHFVO NRW) aufgeteilt – jedem Krankenhaus wird also ein festestes Budget zugewiesen.
Zeitplanung
Krankenhausträger müssen ihre Vorhaben innerhalb des Zeitraums 17. Mai bis 31. Mai 2021 beantragen. Damit ist aber auch klar, dass für die Antragsunterlagen keine konkreten Beauftragungen von Lieferanten gefordert werden können – für ein ordentliches Ausschreibungsverfahren ist die Zeit zu kurz. Wie schon aus den Ausschreibungsunterlagen des BAS ersichtlich (Bundesamt für Soziale Sicherung [externer Link]), sind für die einzelnen Fördertatbestände Budgets anzugeben.
Verbesserung der Informationssicherheit
Es sind mindestens 15% der für die einzelnen Fördertatbestände beantragten Fördermittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit einzusetzen. Diese Maßgabe gilt unabhängig davon, ob mehrere Fördertatbestände als zusammenhängendes Vorhaben in nur einer Bedarfsmeldung zusammengefasst oder ob separate Bedarfsmeldungen eingereicht wurden.
Wichtigsten Punkte im Überblick
- 720 Mio. € werden unter den Krankenhäusern entsprechend PauschKHFVO NRW verteilt. Jedes Krankenhaus kann also jetzt sein max. zur Verfügung stehendes Budget ermitteln.
- Die Förderung muss innerhalb des Zeitraums 17. Mai bis 31. Mai 2021 beantragt werden.
- Zusätzliche Fördermittel können Sie bekommen, wenn Sie die Angebote der Virtuelles Krankenhaus NRW gGmbH nutzen.
Qualifizierte Berater
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