Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlicht den den Referentenentwurf eines Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG). Der Gesetzentwurf , der jetzt dem Bundesrat vorliegt (Externer Link zum Gesetzesentwurf) hat neben der Pflegepersonalregelung noch eine Reihe weiterer interessanter Neuerungen im Gepäck:
Erhebung hinsichtlich des digitalen Reifegrads der Krankenhäuser
Für die Erhebung des digitalen Reifegrads der Krankenhäuser wird als Stichtag der 31. Dezember 2023 (statt bisher der 30. Juni 2023) festgelegt. Außerdem wird das BMG wird ermächtigt, per Rechtsverordnung einen weiteren Stichtag festzulegen.
Förderrichtlinie des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS)
Es wird eine Aktualisierung der Förderrichtlinie des BAS angekündigt. Hierfür wird durch das BMG noch ein Stichtag festgelegt, dass BAS hat dann 6 Monate Zeit für die Aktualisierung.
Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel
Die Anforderungen an den jährlich zu erbringenden Nachweis des beauftragten und berechtigten IT-Dienstleisters werden geschärft: So muss der IT-Dienstleisters bestätigen, dass die Voraussetzungen der (aktuellen (!), siehe oben) Förderrichtlinie des BAS sowie eingehalten werden, sowie dass mindestens 15 Prozent der Fördermittel für technische und organisatorisch Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit eingesetzt werden. Gleichzeitig wird klargestellt, dass solch ein Nachweis nur bei den nach KHSFV § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 geförderten Vorhaben geht. Weiterlesen →