6. Juli 2023
von Synagon
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Wie KI im Gesundheitswesen beim Fachkräftemangel helfen und der Ausgabenentwicklung entgegenwirken kann 

Das World Economic Forum hat einen Bericht zur Anwendung von KI im Gesundheitswesen veröffentlicht (Scaling Smart Solutions with AI in Health: Unlocking Impact on High-Potential Use Cases1), welcher Anwendungsfälle und Faktoren zur Adoption von KI im Gesundheitswesen benennt. Beteiligt daran waren über 50 Experten aus Industrie, Forschung, staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen, welche mehr als 400 KI-Anwendungsmöglichkeiten analysiert und zusammengefasst haben. Dabei wurden auch Voraussetzungen und Hindernisse für die Einführung KI im Gesundheitswesen identifiziert.  

Die Autoren identifizieren drei Faktoren, welche die Einführung von KI im Gesundheitswesen vorantreiben: das exponentielle Wachstum medizinischer Daten, ein Mangel an Gesundheitsdienstleistern und die rasanten Fortschritte in der Leistungsfähigkeit von KI. Als die wichtigsten Anwendungsfälle werden die Bereiche KI-gestützte Diagnose und Risikostratifizierung, Optimierung klinischer Studien und die Erkennung und Vorhersage von Krankheitsausbrüchen benannt. Großes Potenzial hat der Einsatz von KI aber auch in weiteren Bereichen wie Verwaltungs-, Workflow- und Schulungslösungen sowie automatisierten Triageprozessen.  

Voraussetzung für die Entwicklung und den Einsatz von KI im Gesundheitswesen ist jedoch ein umfangreicher und repräsentativer Pool an Daten. Insbesondere letzteres ist wichtig, um Verzerrungen zu vermeiden. Daneben braucht es ethische KI-Richtlinien, um Vertrauen aufzubauen und die Akzeptanz zu beschleunigen. KI werde die Gesundheitsversorgung transformieren, erfordere jedoch die Lösung zugrunde liegender Datenprobleme und das Vertrauen der Beteiligten. 

23. Juni 2023
von Synagon
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Nutzung von KI in der Lungendiagnostik 

Seit Juni 2022 kommt am St. Bernhard Hospital in Kamp-Lintfort ADVANCE Chest CT, einer KI-Lösung von contextflow zur Detektion von Lungengewebsveränderungen zum Einsatz. Durch die Mitgliedschaft im Westdeutschen Teleradiologieverbund kann der Algorithmus über das PACS JiveX von VISUS im Pay-per-Use-Verfahren genutzt werden. Die automatische Integration in den Workflow ermöglicht eine effiziente Analyse von CT-Bilddaten bei bestimmten Fragestellungen wie chronischer Bronchitis, COPD, Lungengerüstveränderungen und Fibrose. Die KI analysiert 19 Bildmuster in kürzerer Zeit als manuelle Bearbeitung und liefert Differenzialdiagnosen sowie Referenzbilder. Dabei berücksichtigt die KI die klinische Relevanz und bietet Quantifizierungsmöglichkeiten sowie eine erhöhte Befundsicherheit. Die KI kann insbesondere bei der Diagnose seltener Erkrankungen und zur Unterstützung weniger erfahrener Radiologen wertvolle Hinweise liefern. 

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17. Februar 2023
von Synagon
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Entscheider-Event 2023 – Die 5 Digitalisierungsthemen der Gesundheitswirtschaft

Der Entscheider-Event vom 15.-16.02.2023 stand auch im 17. Jahr wieder unter dem Motto „Unternehmenserfolg durch Nutzen stiftende Digitalisierungsprojekte“ und fünf Digitalisierungsthemen der Gesundheitswirtschaft 2023 wurden von den Klinik-Vertretern gewählt:

  • Managed Threat Response (MTR): mit dem Sophos Managed Threat Response (MTR) Service geben Sie die Sicherheit Ihres Krankenhauses in die Hände spezialisierter Cybersecurity-Experten – SOC und SIEM as a Service
  • Optimierung des Patientenworkflows – Selfcheck-In & smarte Vitaldatenerfassung
  • Klinische Entscheidungsunterstützung für Diabetes am PoC für den stationären Bereich
  • Identity Governance® Durch rollenbasierte Zugriffs auf die richtigen Systeme wird eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung gewährleistet
  • Wo sind meine Patientinnen und Patienten?

Dr. Andreas Zimolong wird von Seiten Synagon das Thema „Identity Governance® Durch rollenbasierte Zugriffs auf die richtigen Systeme wird eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung gewährleistet“ als Projektleiter/ Berater begleiten.

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12. Januar 2023
von Synagon
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Risikomanagement für medizinische IT-Netzwerke  

Ab Februar 2023 wird über den Beuth-Verlag eine neue Ausgabe der Norm für das Risikomanagement in medizinischen IT-Netzwerken, DIN EN 80001-1, verfügbar sein. Diese zweite Ausgabe ist bereits seit 2021 als internationale und EN-Norm verfügbar. Sie stellt eine Weiterentwicklung der bisherigen Norm dar, die aus dem Jahr 2010 (deutsche Ausgabe 2011) stammte. Das Wichtigste kurz und bündig:  

Das grundsätzliche Konzept des Risikomanagements für medizinische IT-Netzwerke hat sich dabei nicht geändert!  

Vielmehr handelt es sich zunächst um eine strukturelle Änderung zur Angleichung mit einer übergeordneten Norm für allgemeines Risikomanagement. Diese strukturelle Änderung hat keinerlei Auswirkung auf die Anwender der Norm.  

Auf der Sachebene ist neben verschiedenen Aktualisierungen von Begriffen (Achtung, die deutsche Übersetzung ist an verschiedenen Stellen holprig, bei Unklarheiten ist die englische Version für mehr Klarheit zu empfehlen) das Konzept des sogenannten „Assurance Case“ (eine Art digitale Akte) eingeführt worden, ohne diesen jedoch zu erklären. Da weder die Anforderungen an eine solche Dokumentation noch deren Struktur noch der Nutzen dargestellt sind, erwarten wir derzeit, dass die Anwender der Norm die Forderung praktischerweise ignorieren.  

Was an dieser Stelle fehlt, ist ein entsprechender Verweis auf die ISO 81001-1 (2021) Health software and health IT systems safety, effectiveness and security - Part 1: Principles and concepts. Diese Norm ist derzeit leider nicht in deutscher Sprache verfügbar.  

An dieser Stelle wird anhand des Titels aber auch klar, dass – ohne es explizit zu benennen – eine weitere signifikante Entwicklung stattgefunden hat: Mit der ISO 81001-1 ist eine Norm aufgelegt worden, die die generellen Prinzipien und Konzepte zu den Begriffen „Sicherheit, Effektivität und Daten- und Systemsicherheit“ bei medizinischen IT-Systemen darlegen soll. Diese Begriffe sind aus der DIN EN 80001-1 als die „Schutzziele“ bekannt. 

18. November 2022
von Synagon
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Risikomanagement für medizinische IT-Netzwerke  

Spätestens seit den Cyber-Angriffen auf ganze Kliniken mit erheblichen Auswirkungen ist klar, dass die IT-Netzwerke von Kliniken geschützt werden müssen. Der Teil der IT-Netzwerke, der auch für klinische Prozesse genutzt wird, wird medizinisches IT-Netzwerk genannt. Deren Merkmal ist, dass mindestens ein Medizinprodukt an ein medizinisches Netzwerk angeschlossen ist.  

Damit Kliniken überhaupt funktionieren können, müssen Organisation und Abläufe durch die großen Informationssysteme wie KIS, RIS, PACS etc. unterstützt werden. Bildgebung ist heute digital und die Datenmengen müssen gespeichert, archiviert und für die Befundung an verschiedenen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Die digitale Patientenakte erreicht durch den Anschluss möglichst vieler Medizinprodukte mehr Effizienz in der Behandlung. Medizinische IT-Netzwerke sind damit ubiquitär. 

Seit 2011 bereits steht für das Risikomanagement von med. IT-Netzwerken die Norm DIN EN 80001-1 zur Verfügung, die Organisationen dazu anleitet. Der B3S für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus referenziert die DIN EN 80001-1, wenn es um das Risikomanagement bei der Einbindung von Medizingeräten in Datennetzwerke geht. So findet sich in der ANF-MN 125 (V1.1) bzw. ANF-0130 (V1.2): Für den Einsatz von Medizingeräten in medizinischen IT-Netzwerken SOLLEN die Anforderungen der DIN EN 80001-1:2011 für das Risikomanagement berücksichtigt werden. Und weiter in ANF-MN 136 (V1.1) bzw. ANF-0150 (V1.2): Ein Risikomanagementprozess MUSS mögliche Schwachstellen managen, die bezogen auf die kDL nicht durch den Hersteller abgefangen wurden, wenn das Medizingerät in ein medizinisches IT-Netzwerk integriert wird.  

Zusammen mit unserem Partner qcmed GmbH haben wir bereits seit den Anfängen der Norm (im Rahmen unterschiedlicher Forschungsprojekte) die DIN EN 80001-1 diese in ihrer Entwicklung begleitet. Peter Knipp von der qcmed hat nicht nur international bei der Erstellung dieser Norm mitgewirkt, sondern ist bis heute auf nationaler Ebene im Normungskomitee aktiv.  

Richtig angewendet können durch ein Risikomanagement von med. IT-Netzwerken DIN EN 80001-1 nicht nur Risiken identifiziert und reduziert werden, sondern auch Systemkonzepte gestaltet und Anwendungsprozesse durch den sicheren Einsatz vernetzter Medizingeräte sinnvoll unterstützt werden. So kann ein 80001-1 Risikomanagement nicht nur Anforderungen für den Beschaffungsprozess beisteuern, sondern auch im Rahmen der Inbetriebnahme wichtige Hinweise für das Customizing und die Ausgestaltung der Kommunikationsbeziehungen der einzelnen Medizingeräte und Informationssysteme geben.  

26. September 2022
von Synagon
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Referentenentwurf eines Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlicht den den Referentenentwurf eines Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG). Der Gesetzentwurf , der jetzt dem Bundesrat vorliegt (Externer Link zum Gesetzesentwurf) hat neben der Pflegepersonalregelung noch eine Reihe weiterer interessanter Neuerungen im Gepäck: 

Erhebung hinsichtlich des digitalen Reifegrads der Krankenhäuser 

Für die Erhebung des digitalen Reifegrads der Krankenhäuser wird als Stichtag der 31. Dezember 2023 (statt bisher der 30. Juni 2023) festgelegt. Außerdem wird das BMG wird ermächtigt, per Rechtsverordnung einen weiteren Stichtag festzulegen. 

Förderrichtlinie des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS)

Es wird eine Aktualisierung der Förderrichtlinie des BAS angekündigt. Hierfür wird durch das BMG noch ein Stichtag festgelegt, dass BAS hat dann 6 Monate Zeit für die Aktualisierung.

Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel 

Die Anforderungen an den jährlich zu erbringenden Nachweis des beauftragten und berechtigten IT-Dienstleisters werden geschärft: So muss der IT-Dienstleisters bestätigen, dass die Voraussetzungen der (aktuellen (!), siehe oben) Förderrichtlinie des BAS sowie eingehalten werden, sowie dass mindestens 15 Prozent der Fördermittel für technische und organisatorisch Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit eingesetzt werden. Gleichzeitig wird klargestellt, dass solch ein Nachweis nur bei den nach KHSFV § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 geförderten Vorhaben geht.  Weiterlesen →

9. September 2022
von Synagon
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eRezept-Rollout

Als ich vor über 20 Jahren bei Synagon angefangen habe, meinte mein damaliger Chef noch: Pass auf, die eGK kommt! Er hatte Recht, aber nicht mit dem zeitlichen Horizont. Bestimmt möchte ich nicht an dieser Stelle in das Klagelied von Deutschlands Schwierigkeiten bei der Digitalisierung einstimmen, auch wenn es berechtigt wäre. In einer stark vernetzten Gesellschaft (vernetzt nicht nur im Sinne von elektronischer Vernetzung) führen Änderungen zu einer Vielzahl an Nebeneffekten, es gibt Gewinner und Verlierer. Mit steigendem Wohlstand haben Gewinner weniger viel zu gewinnen, Verlierer aber umso mehr zu verlieren – der Anteil derer steigt, die gerne alles so lassen wollen wie gehabt. Bei Nachrichten wie „Schleswig-Holstein steigt aus eRezept-Rollout aus“ (https://www.hartmannbund.de) scheinen wieder die Bewahrer die Oberhand gewonnen zu haben, und wenig überraschend ist es wieder der Datenschutz, der als Verhinderungs-Instrument herangezogen wird. Sascha Lobo hat in einem lesenswerten Artikel (https://www.spiegel.de) es gut auf den Punkt gebracht: Mit Kompromisslosigkeit beim Datenschutz lässt sich jedes Projekt zu Fall bringen.  

Ein Blick auf den TI-Protagonisten, der gematik, zeigt dann ein etwas anderes Bild:  

„In […] Zahnarztpraxen in Schleswig-Holstein werden in Pilot-Praxen und -Krankenhäusern dann hochlaufend zu einem flächendeckenden Verfahren E-Rezepte ausgestellt.“ (https://www.gematik.de). Also doch nicht ganz Schleswig-Holstein, wie es die Meldung des Hartmannbundes suggeriert? Ein Blick auf das TI-Dashboard der gematik (https://www.gematik.de) zeigt dann auch einen kontinuierlichen Anstieg der eingelösten E-Rezepte. Wenngleich die Aussage der gematik „Ab 1. September 2022 werden die Apotheken in ganz Deutschland elektronische Rezepte annehmen.“ (https://www.gematik.de) tatsächlich nicht auf alle Apotheken Deutschlands zutrifft, sondern Stand 8.9.2022 nur auf 64% der Apotheken (11.837 E-Rezept-fähige Apotheken laut Verzeichnisdienst (https://www.gematik.de) bei insgesamt 18.461 Apotheken in Deutschland (https://www.abda.de) scheint das E-Rezept dann doch zu kommen. Irgendwie.  

22. Juli 2022
von Synagon
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Telematikinfrastruktur: Arztpraxen erhalten für den Austausch der Konnektoren eine Pauschale

Mitte März 2022 wurde bekannt, dass die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (Gematik) alle 130.000 Konnektoren in den niedergelassenen Arztpraxen austauschen will. „Um die Kontinuität des Betriebes auch beim Übergang zur TI 2.0 abzusichern und aufwendige Zwischenlösungen zu vermeiden, hat sich in der Abstimmung aller Beteiligten ein Hardwaretausch als insgesamt sicherste Lösung herausgestellt“, so die Gematik (Quelle Deutsches Ärzteblatt).

Bisher war unklar, wer die Kosten für diesen Austausch übernimmt. Eine Schiedsstelle hat die Höhe der Erstattung festgelegt, welche von den gesetzlichen und privaten Krankenlassen übernommen wird. Die Pauschale beträgt 2.300 Euro pro Konnektor, welche die niedergelassenen Arztpraxen als Kostenpauschale erhalten, um die Konnektoren vom Hersteller auszutauschen zu lassen. Weiterlesen →

30. Mai 2022
von Synagon
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Das Virtuelles Krankenhaus NRW erweitert das Behandlungsspektrum

Seit März 2020 bietet das VKh.NRW Beratung und Behandlung sowie den digitalen fachlichen Austausch zwischen Ärztinnen und Ärzten an. Nachdem auch die Behandlung schwerster Herzerkrankungen mit in das Beratungs- und Behandlungsspektrum aufgenommen wurde (Link auf den Artikel), werden in Zukunft auch Patientinnen und Patienten mit Lebertumoren und Seltenen Erkrankungen von den Angeboten profitieren können. Patientinnen und Patienten wird damit eine weitere bedarfsgerechte, ortsunabhängige und qualitätsorientierte Behandlung angeboten. Weiterlesen →

21. März 2022
von Synagon
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Digitalisierung in der Beratung: Virtuelles Krankenhaus startet in NRW

Wie die Digitalisierung Spitzenmedizin landesweit zur Verfügung stellen kann, zeigt das Virtuelle Krankenhaus Nordrhein-Westfalen (VKH): Virtuell können ab sofort Krankenhäuser und Arztpraxen in Nordrhein-Westfalen über das Virtuelle Krankenhaus auf die Expertise des Fachbereichs „therapierefraktäre Herzinsuffizienz“ (behandlungsresistente Herzschwäche) vom Herz- und Diabeteszentrum (HDZ) Nordrhein-Westfalen in Bad Oeynhausen zugreifen.

Damit ist das Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen die erste Spezialklinik, welche in Nordrhein-Westfalen telekonsiliarische Beratung anbietet. Weitere Konsilangebote sind in Planung. Als nächste Bausteine sind die Erweiterungen des Virtuellen Krankenhauses um die Behandlungsfelder Lebertumore und seltene Erkrankungen geplant.

„Ab sofort kann jetzt mit digitaler Unterstützung die gemeinsame Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schwerster Herzschwäche starten und auf die ausgewiesene Spezialkompetenz des HDZ zugreifen”, erklärt Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „So tragen wir medizinische Exzellenz in den ländlichen Raum und stärken dort die Gesundheitsversorgung der Menschen.“ (Quelle: https://www.land.nrw) Weiterlesen →