Digitalisierung im Gesundheitswesen: Krankschreibung per Video erlaubt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (kurz G-BA) hat weitere Möglichkeiten zum Einzug der Digitalisierung in Arztpraxen auf den Weg gebracht und beschlossen, dass Ärzte Patienten über Videosprechstunden krankschreiben können. Schon während der Corona-Pandemie konnten Patienten sich unter bestimmten Voraussetzungen telefonisch krankschreiben lassen (Link Artikel). Ziel war es, dass das Ansteckungsrisiko minimiert wird. Allerdings handelte es sich um eine Sonderregelung, welche zeitlich bis zum 31. Juni begrenzt war.

Voraussetzungen für die Krankschreibung

Eine Krankschreibung über die Videosprechstunde ist mit einigen Voraussetzungen verknüpft. So muss der Patient der behandelnden Arztpraxis bekannt sein und im Vorfeld bereits bei dem Arzt durch einen persönlichen Besuch vorstellig gewesen sein. Die Dauer im Fall einer erstmaligen Krankschreibung ist auf sieben Tage begrenzt.

„Entscheidend ist, dass die Patientin oder der Patient in der Praxis bekannt ist. Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen“, detailliert Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied beim G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen, die Voraussetzungen in der Pressemitteilung vom G-BA.

Mit demselben Beschluss setzte der G-BA noch weitere Änderungen in Richtung Digitalisierung an der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie um: Ab dem 1. Januar 2021 wird die Ausfertigung der AU-Bescheinigung für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt. Damit setzt der G-BA einen Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) um.

Umfrage bestätigt Akzeptanz

Die Bitkom, welche sich für die Digitalisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung einsetzt, hat durch ihre Umfragen im März und Mai aufgezeigt, dass die Akzeptanz bei den Patienten für eine Digitalisierung über Videosprechstunden vorliegt. Im März hat die Bitkom auf Grundlage einer Umfrage festgestellt, dass während der Corana-Pandemie sich zwei Drittel der Befragten für eine Online-Sprechstunde aussprechen. (Quelle: Bitkom). Die im Mai durchgeführte Umfrage ergab, dass sich die Mehrheit der Befragten für eine Krankschreibung ohne Arztbesuch wünschen – 93 Prozent sprechen sich für einen Ausbau der digitalen Gesundheitsversorgung aus. (Quelle: Bitkom).

Digitalisierung im Gesundheitswesen schreit voran

Die Digitalisierung schreitet im Gesundheitswesen immer weiter voran. Der Bedarf nach Digitalisierung von Seiten Patienten aber auch Ärzten und Pflegepersonal wird größer. Wir als Synagon können dieses aus verschiedenen laufenden Projekten zur Digitalisierung in Krankenhäusern bestätigen. An dessen Ende muss aber zwingend die Krankenversorgung sowie Forschung und Lehre durch die Digitalisierung nachhaltig unterstützen und der Patient mit seinen Daten besser in die Krankenhausversorgung integriert werden.

Umsetzung Videosprechstunde

Zur Realisierung einer Videosprechstunde hat die Kassenärztlichen Bundesvereinigung Anforderungen an Praxen und Videodienstleister zur technischen Sicherheit und Datenschutz erlassen. In unserem Artikel „Der digitale Besuch beim Arzt in Zeiten der Coronakrise: Videosprechstunden“ (Link) finden Sie weiterführende Informationen zur Umsetzung einer solchen Lösung.

Quelle und Links
Pressemitteilung G-BA
Beschluss zur Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie

Kommentare sind geschlossen.