Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Gesetzentwurf für das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) vorgelegt, demzufolge Kliniken im Rahmen des „Zukunftsprogramms Krankenhäuser“ aus einem bis zu drei Milliarden Euro umfassenden Budget Fördermittel beantragen können. (Link) Diesem Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett am 02. September zugestimmt. Somit wird der Bund drei Milliarden Euro mit dem Ziel bereitstellen, dass Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, in die Digitalisierung und in ihre IT-Sicherheit investieren können. Zusätzlich dazu sollen die Länder weitere Investitionsmittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt.
Antrag auf Förderbedarf
Die Krankenhausträger melden ihren Förderbedarf, unter Angabe insbesondere des Vorhabens und der Fördersumme, unter Nutzung der vom Bundesamt für Soziale Sicherung bereitgestellten, bundeseinheitlichen Formulare bei den Ländern an. Hier ist zu beachten, dass die Länder weitere Anforderungen an die Ausgestaltung der Förderanträge der Krankenhausträger festlegen können. Die Länder, bei länderübergreifenden Vorhaben die betroffenen Länder gemeinsam, treffen die Entscheidung innerhalb von drei Monaten, für welche Vorhaben eine Förderung beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragt werden soll. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht und die Länder werden die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel prüfen.
Auf der Internetseite vom Bundesministerium für Gesundheit werden wichtigsten Regelungen aber auch die Details beschrieben: Link
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