Am 11.02.2022 hat der IT-Planungsrat mit Beschluss 2022/01 die EVB-IT Cloud Verträge zur Kenntnis genommen und seinen Mitgliedern die Anwendung der EVB-IT Cloud empfohlen. Der Beschluss mit den Anlagen findet sich hier. Damit wurde eine große Lücke bei den EVB-IT Verträgen geschlossen, da es bislang noch keine EVB-IT Verträge gab, um den Einkauf bzw. die Beziehung von Cloud-Leistungen vertraglich abzusichern. Für Krankenhäuser können Cloudleistungen im Vergleich zu On-Premises Leistungen deutliche Vorteile im Hinblick auf Kosten und Betriebsaufwand bieten: Bedingt durch die zentralisierte Bereitstellung und bei Verwendung einer entsprechenden Scale-Out Architektur kann der Anbieter seine Kosten für Weiterentwicklung und Betrieb im Vergleich zur traditionellen On-Premises Architektur deutlich senken. Hiervon können die Krankenhäuser als Auftraggeber profitieren – bei gleichzeitig geringeren Belastung des IT-Personals für den Betrieb.
Mit dem neuen EVB-IT Cloud Vertrag bietet sich jetzt für die Krankenhäuser die Möglichkeit, im Rahmen von Ausschreibungen einen Standardvertrag zum Einsatz zu bringen. Die Verabschiedung erfolgt gerade rechtzeitig – denn im Rahmen der anstehenden KHZG Beschaffungen wird die ein oder andere attraktive Cloudlösung dabei sein. Man denke z. B. als das Entlassmanagement oder die Patientenportale. Haben die Anbieter dann noch ihre Hausaufgaben gemacht und erfüllen die Anforderungen der DSGVO bzw. der landesspezifischen Vorgaben für die Verarbeitung von Patientendaten in der Cloud, steht einem Plus an Funktionalität und Digitalisierung nicht mehr (so ein großes) Plus an Personalbedarf für den IT-Betrieb entgegen.