E-Health-Gesetz: Diese Änderungen sind beschlossen

Medikationsplan

Die Einführung eines bundesweit einheitlichen Medikationsplans, mit dem ein besserer Schutz der Patienten vor falsch verordneten oder falsch dosierten Medikamenten erreicht werden soll, steht fest. Diesen werden Patienten, welche mehr als 3 Arzneimittel verordnet bekommen haben, ab Herbst 2016 zusammen mit der Verordnung überreicht bekommen – zunächst in einer papierbasierten Form. Um den papierbasierte Medikationsplan auch für die Übertragung maschinenlesbarer, strukturierter Daten nutzbar zu machen, ist die Abbildung der Daten zum Patienten und den Medikamenten anhand eines 2D Barcodes vorgesehen. Hierfür haben in der Vergangenheit eine Reihe von Projekten Lösungen erarbeitet, unter ihnen der 2007 vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) ins Leben gerufene „Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)“ unter Beteiligung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Bei den verschiedenen Projekten wurde die Kodierung jedoch vielfach unterschiedlich gelöst, die diversen national und international gängigen Standards (insbesondere HL7 und IHE) wurden weitgehend außer Acht gelassen. Die Folge: Untereinander sind die verschiedenen Abbildungen der Medikationsdaten nur sehr bedingt kompatibel, der Medikationsplan des einen Projekts kann nicht durch Teilnehmer anderer Medikationsplan-Projekte eingelesen werden.

Über das E-Health-Gesetz wird nun geregelt werden, dass ab 2019 der Medikationsplan auch in elektronischer Form abrufbar sein muss, hierfür soll dann die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zum Einsatz kommen. Dabei soll die eGK nicht nur die elektronische Form des Medikationsplans transportieren, sondern auch Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit liefern.

Die kassenärztliche Bundesvereinigung, der deutsche Apothekerverband und die Bundesärztekammer müssen bis Ende April 2016 Inhalt und Struktur des Medikationsplans gemeinsam festgelegt haben. Außerdem muss die Zertifizierung der Praxis-Software um die Funktionen des Medikationsplans erweitern werden. Die für die elektronische Übermittlung notwendige IT-Infrastruktur ist durch die gematik bis Ende 2017 aufzubauen. Bei Verzug der Realisierung sollen Kassen und KBV mit Haushaltskürzungen sanktioniert werden.

Elektronische Patientenakte

In das Gesetzt aufgenommen wird jetzt auch die Verpflichtung der gematik zur Bereitstellung einer sektorübergreifenden elektronischen Patientenakte bis Ende 2018. Diese soll medizinische Dokumente wie Arztbriefe und den Medikationsplan bereitstellen, aber auch Diagnosen und Befunde sowie den Notfalldatensatz bis hin zum Impfpass beinhalten. Darüber hinaus soll es ein „Patientenfach“ den Patienten ermöglichen, selbst erhobene Gesundheitsdaten zu speichern und zur Verfügung zu stellen.

Der elektronische Heilberufeausweise (eHBA) soll dann für die Authentifizierung der Zugreifenden zum Einsatz kommen, Krankenhaus- und Praxisinformationssysteme solle ihre Daten direkt in eGK Infrastruktur abspeichern sowie daraus auslesen können.

Elektronischer Arztbrief

Die Voraussetzungen für die finanzielle Förderung des elektronischen Arztbriefes sind dahingehend konkretisiert werden, dass eine Vergütung in Höhe von 55 Cent pro übermitteltem Brief nur für mittels elektronischem Heilberufeausweis (eHBA) signierten Briefen erfolgt. Gleichzeitig soll der Förderzeitraum bis Ende Sept. 2018 verlängert werden. Eine finanzielle Förderung von elektronisch übermittelten Entlassbriefen entfällt dagegen vollständig.

Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie hier: Link auf Ärztezeitung (Externer Link)

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