Am 13. November 2025 hat der Bundestag das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz wird die EU-Richtlinie NIS 2 verbindlich in deutsches Recht überführt. Nach Angaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt dies eine grundlegende Modernisierung des IT-Sicherheitsrechts dar.
Das Gesetz erweitert den Anwendungsbereich des BSI-Gesetzes (BSIG) erheblich, sodass künftig deutlich mehr Unternehmen und Einrichtungen den gesetzlichen Vorgaben unterliegen. Gleichzeitig werden die Meldepflichten bei Cybervorfällen verschärft und durch ein mehrstufiges Meldesystem ergänzt, das eine strukturierte und zeitnahe Meldung sicherheitsrelevanter Ereignisse gewährleistet. Unternehmen, die Opfer eines Cyberangriffs werden, sind verpflichtet, den Vorfall innerhalb von 24 Stunden nach dessen Entdeckung dem BSI zu melden. Ein Zwischenbericht ist innerhalb von 72 Stunden vorzulegen, ein Abschlussbericht spätestens nach einem Monat einzureichen.
Darüber hinaus erhält das BSI zusätzliche Aufsichts-, Kontroll- und Durchsetzungsbefugnisse, wodurch seine Rolle als zentrale Cybersicherheitsbehörde gestärkt wird. Für die Bundesverwaltung wird ein zentrales Sicherheitsmanagement eingeführt, das durch den neu geschaffenen „CISO Bund“ koordiniert wird. Das BSI kündigt an, betroffene Organisationen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen, unter anderem durch Betroffenheitsprüfungen und weitere Orientierungshilfen.
Mit dem Bundestagsbeschluss ist ein wesentlicher Schritt zur nationalen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie erfolgt. Für das Inkrafttreten des Gesetzes sind jedoch noch der Beschluss des Bundesrats und die anschließende Verkündung im Bundesgesetzblatt erforderlich. Erst ab dem im Gesetz festgelegten Datum gelten die neuen Vorgaben verbindlich für Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland.
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