Die Veröffentlichung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom November 2024 bietet eine umfassende Beantwortung von rechtlichen Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA) für Ärzte und Psychotherapeuten und hat damit auch Bedeutung für die Krankenhäuser. Die Antworten klären auf über Pflichten der Praxen und Krankenhäuser im Umgang mit der ePA, insbesondere im Hinblick auf die Befüllung, Aktualisierung, Löschung und Nutzung von ePA-Inhalten. Es werden detaillierte Ausführungen zu Informations- und Dokumentationspflichten gegeben, die bei der Verarbeitung von Patientendaten oder dem Widerspruch des Patienten entstehen, sowie auch zur Delegation von ePA-Aufgaben an „berufsmäßige Gehilfen“. Darüber hinaus beleuchtet das Dokument die Rahmenbedingungen für die Einsichtnahme in die ePA durch die Praxen und die damit verbundenen Sorgfaltspflichten und Haftungsfragen im Behandlungsalltag. Die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte sind: Es besteht eine Pflicht zur Dokumentation, welche konkrete Person auf die elektronische Patientenakte zwecks Befüllung, Aktualisierung, Löschung oder Einsichtnahme zugegriffen oder zuzugreifen versucht hat (§ 309 Abs. 1 SGB V). In der sollte dies durch die Log-Funktion des KIS erfüllt sei.
Weiterlesen →1. Dezember 2025
von Synagon
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