Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich

Die Bundesregierung hat eine zentrale Maßnahme zur strukturellen Weiterentwicklung akutstationärer Versorgungskapazitäten ergriffen und den Transformationsfonds eingeführt. Mit der Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich (externer Link) wird die konkrete Umsetzung und Mittelverwendung dieses Fonds geregelt.

Ziel dieser Verordnung ist die Transformation der Krankenhausstrukturen zur Anpassung an die durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vom 5. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 400) bewirkten Rechtsänderungen. Mit diesem Fonds soll der notwendige Umbau der Krankenhauslandschaft in Deutschland finanziell unterstützt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Maßnahmen zur Konzentration von Versorgungsstrukturen, die Verbesserung der Qualität sowie die Stärkung sektorenübergreifender Versorgungskonzepte.

In der Verordnung wird festgelegt, wie Anträge gestellt werden, welche Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sein müssen. Festgelegt wird auch, wie solche Mittel verteilt werden und welche Nachweispflichten bestehen, damit nur solche Projekte unterstützt werden, welche einen klaren Beitrag zur Transformation der Krankenhausversorgung leisten.

Quellen
Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich (externer Link)

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