Cloud-Lösungen könnten für Krankenhäuser eine Lösung bieten, um die gestiegenen Anforderungen an den Datenschutz und IT-Sicherheit abzudecken, welche ein Krankenhaus aufgrund der Komplexität und des Fachkräftemangels nicht mehr allein stemmen kann. Anforderungen werden insbesondere mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz, dem Krankenhauszukunftsgesetz und mit der Einführung des neuen § 75c SGB V einem Krankenhaus auferlegt. Siehe hierzu auch den Artikel „Regelungen zur IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ auf unserer Internetseite (Link).
Aus Sicht der IT-Sicherheit wird dem Krankenhaus mit dem branchenspezifischen Sicherheitsstandard für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus (B3S) ein verpflichtendes Regelwerk an die Hand gegeben. Aus Sicht des Datenschutzes bleiben allerdings Fragen offen und führen auch zu einer Unsicherheit bei Betreibern und Herstellern. Denn europaweit gibt es teils unterschiedliche Regelungen und in Deutschland ist das System der Datenschutzbehörden föderalistisch geprägt – Datenschutz ist auch Ländersache mit unterschiedlichen Regelungen.
Um eine Cloud-Lösung datenschutzfonform einzusetzen, hat der hih – health innovation hub des Bundesministeriums für Gesundheit – bei der Kanzlei Vogel und Partner ein umfassendes Rechts- und Technik-Gutachten (Link PDF-Dokument) zum Thema KIS & Cloud in Auftrag gegeben, um das Krankenhauszukunftsgesetz an diesem Punkt zu flankieren. Herausgekommen ist eine sehr lesenswerte Zusammenfassung der Rechtslage in Bezug auf den Datenschutz sowie konkrete Hinweise, welche für die Identifikation und Planung von Projekten zum Fördertatbestand 7: Leistungsabstimmung und Cloud-Computing Systeme hilfreich sind.
Weiterführende Links
https://kh-digitalisierung.de
Rahmenbedingungen Cloud-basierter Krankenhausinformationssysteme